TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses (nach HGB) und des Lageberichts der DVB Bank SE für das Geschäftsjahr 2015 mit dem im Lagebericht enthaltenen erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB sowie dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Vorlage des gebilligten Konzernabschlusses (nach IFRS) und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2015 mit dem im Konzernlagebericht enthaltenen erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB sowie dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung. Begründung: Die vorgeschlagene Senkung der Dividende um 50% führt zu einer Ausschüttungsquote von 30 % und liegt damit unter den Forderungen der SdK, die grundsätzlich 40 – 60 % für angemessen hält. Das Konzernergebnis vor Steuern, das um 53% zurückging, und die erforderliche Risikovorsorge rechtfertigt allerdings die Zustimmung. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung. Begründung: Der Vorstand leistete im schwierigen Umfeld solide Arbeit. Neben der anhaltenden Krise der Schifffahrtsbranche kam durch den Rückgang der Ölpreise auch der Bereich Offshore-Finance unter Druck. Unter diesen Umständen hat er zufriedenstellende Ergebnisse erzielt. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung. Begründung: In insgesamt fünf Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Geschäftsführung des Vorstandes überwacht und ihn beraten. Von den gebildeten Ausschüsse tagten zwei je viermal und drei je dreimal. Der Aufsichtsratsbericht gibt einen guten Überblick über die Beratungs- und Überwachungstätigkeit. Daher wird die SdK der Entlastung zustimmen. TOP 5 Beschlussfassung über die Offenlegung von Vorstandsvergütungen Ablehnung. Begründung: Die individuelle Offenlegung der Vorstandsvergütungen der Vorstandsvergütungen entspricht inzwischen der Praxis fast aller deutschen Aktiengesellschaften. Zwar ist es möglich, mit Dreiviertelmehrheit davon abzuweichen, damit wird den Anteilseignern aber die Möglichkeit genommen, zu beurteilen, ob die Vergütung auch den individuellen Leistungen der Vorstandsmitglieder entspricht. Die SdK wird den Vorschlag ablehnen, die individuellen Vorstandsvergütungen auch weiterhin nicht offenzulegen. TOP 6 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung. Begründung: Gegen die Wiederwahl der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Stuttgart bestehen keine Bedenken. TOP 7 Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat Zustimmung. Begründung: Die vorgeschlagene Kandidatin ist seit dem 1.3.2016 bereits Mitglied des Aufsichtsrats und wurde vom Amtsgericht Frankfurt als Nachfolgerin des zurückgetretenen Aufsichtsrats Prof. Götzl bestellt. Gegen ihre Wahl sind keine Einwände ersichtlich. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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