TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2015 mit dem Lagebericht der Gesellschaft und des Konzerns zum 30. September 2015 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/2015 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Die SdK begrüßt die vorgeschlagene Dividendenausschüttung und erhöhte Bonusregelung. Bei einem erzielten Konzernjahresüberschuss von 10,68 Mio. € beträgt somit die Ausschüttungsquote 82%. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014/2015 Zustimmung Begründung: Nach unserer Kenntnis hat der Vorstand seine Aufgaben der erfolgreichen Unternehmensführung wiederum unter Beweis gestellt. Dies spiegelt sich auch in den Ergebniszahlen wieder. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/2015 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat hat nach unserer bisherigen Kenntnis seine Aufgaben der Beratung, Kontrolle und Überwachung des Vorstands stets wahrgenommen. TOP 5 Wahl zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Die SdK hat keinerlei Bedenken gegen die Wiederwahl des Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn Dipl.-Ing. Wolfgang Dinkelacker, empfiehlt aber rechtzeitig über einen Generationenwechsel in der Gesellschaft nachzudenken. TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015/2016 Ablehnung Begründung: Die SdK hat grundsätzlich keine Bedenken gegen den vorgeschlagenen Abschlussprüfer. Allerdings werden 100 % des Prüfungshonorars als Beratungshonorar ausgewiesen. Hierdurch bestehen Zweifel an einer vollständigen Unabhängigkeit von der Partnergesellschaft. Hier sollte entweder der Beratungsaufwand reduziert werden oder von einem Dritten Dienstleister erbracht werden, der keine Prüfungstätigkeiten durchführt. Darüber hinaus ist die Abschlussprüfungsgesellschaft bereits seit über zehn Jahre im Unternehmen tätig. Die SdK fordert hier spätestens nach zehn Jahren den Wechsel des Abschlussprüfers, um ebenfalls eine zu große Nähe und Vertrautheit in Bezug auf die Unabhängigkeit der Abschlussprüfungsgesellschaft zu gewährleisten .
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