Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 19.02.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts für die METRO AG und den METRO-Konzern einschließlich der erläuternden Berichte des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2014/15 sowie des Berichts des Aufsichtsrats

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung:  Die Dividende für die Stammaktie soll von 0,90 auf 1,00 € angehoben werden (für die Vorzugsaktie von 1,13 auf 1,06, wobei in 2014 ein Nachzahlungsbetrag von 0,17 für das vorangegangene Rumpfgeschäftsjahr enthalten war). Die Ausschüttungsquote wird erfreulicherweise von 40-50% auf
45-55 % vor Sonderfaktoren angehoben.

 

 

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014/15

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Umbau der Gesellschaft ist in einem schwierigen Marktumfeld wieder einen Schritt vorangekommen. Kaufhof konnte endlich zu einem ordentlichen Preis verkauft und die Nettoverschuldung hierdurch deutlich abgebaut werden. MediaSaturn wächst seit 5 und Metro seit 9 Quartalen wieder flächenbereinigt. Lediglich bei Real sind kaum Fortschritte zu erkennen.

 

 

TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/15

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat scheint seiner Überwachungs- und Beratungsfunktion ausweislich des ausführlichen Aufsichtsratsberichts hinreichen nachgekommen zu sein. Die Verdopplung der Vorstandsvergütung wird jedoch kritisch zu hinterfragen sein, insbesondere da eine Ergebnisverbesserung lediglich durch den Verkauf von Kaufhof erzielt werden konnte.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015/16 sowie des Abschlussprüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts des 1. Halbjahres des Geschäftsjahres 2015/16

 

Ablehnung

 

Begründung: Die KPMG AG ist grundsätzlich eine geeignete Abschlussprüfungsgesellschaft. Die Steuerberatungsleistungen sowie die sonstigen Leistungen machen mit zusammen € 3 Mio.  30 % der sonstigen Prüfungsleistungen aus, der Anteil liegt somit über den von der SdK in den Abstimmungsrichtlinien als gerade noch zustimmungsfähig angesehenen Grenzwert von 25 %, ab dem die Unabhängigkeit des Prüfungsergebnisses als gefährdet angesehen wird.

 

 

TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat

Einzelwahl

Begründung: Gegen die Wahl von Frau Dohm für den aussteigenden AR-Vorsitzenden Haniel bestehen ebenso keine Bedenken wie gegen die  Wahl des Herrn Steinemann für Herrn Bernotat.

Die Wiederwahl des Herrn Küpfer wird jedoch abgelehnt. Zwar ist Herr Küpfer für das Amt hinreichend qualifiziert, mit acht weiteren Organbestellungen ist die in den SdK-Richtlinien als gerade noch unbedenklich angesehene Anzahl von höchstens 5  Ämtern für nicht operativ tätige Personen deutlich überschritten, so dass eine ordnungsgemäße Ausübung nicht gewährleistet werden kann.

Gleiches gilt für den Wahlvorschlag Prof. Achleitner, die mit dem Metro-Aufsichtsratsmandat die für die SdK maximal akzeptable Grenze von drei Mandaten für operativ tätige Personen überschreiten würde.

 

 

TOP 7
Änderung von § 4 Abs. 7 der Satzung (genehmigtes Kapital I)

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Beschlussvorschlag sieht die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals gegen Bar- und Sacheinlage im Umfang von knapp 40% des aktuellen Grundkapitals vor.  Dies ist aus Sicht der SdK zu umfangreich, die diesbezüglich 25% des Grundkapitals und davon 10% gegen Sacheinlage als maximal genehmigungsfähig erachtet. Für größere Kapitalmaßnahmen sollte stets eine Hauptversammlung mit entsprechender Berichterstattung und Beschlussfassung im konkreten Einzelfall einberufen werden.

 

 

TOP 8
Änderung von § 13 der Satzung (Vergütung des Aufsichtsrats)

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Erhöhung der Aufsichtsratsvergütung von 65.000,- auf 80.000,- wird abgelehnt. Diese erscheint mit über 20 % als zu hoch, insbesondere da zahlreiche erhebliche Erhöhungstatbestände geregelt sind. So soll die Ausschussarbeit bereits zu einer Erhöhung um ½ führen, Vorsitzende der Ausschüsse erhalten eine doppelte Vergütung, der Vorsitzende des Aufsichtsrats eine dreifache Vergütung. Die starke Erhöhung passt insbesondere auch nicht zur Lage des Unternehmens und der Aktienkursentwicklung.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.