Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 22.06.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Baader Bank Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2015 sowie des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2015 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung.

 

Begründung: Operativ zeigte sich das Geschäftsjahr 2015 gegenüber dem Vorjahr stark verbessert. Das Market Making hat deutlich verbesserte Kennzahlen liefern können. Auch die vor drei Jahren übernommene Helvea-Gruppe konnte einen Jahresüberschuss erzielen. Die Bilanzierungspolitik ist jedoch zu hinterfragen, da im Jahr 2015 deutliche Abschreibungen auf im Anlagebuch gehaltene Wertpapiere vorgenommen werden mussten.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung.

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat in insgesamt fünf Sitzungen den Vorstand überwacht und diesen beratend zur Seite gestanden. Es gibt keine erkennbaren Gründe, die gegen eine Entlastung sprechen. 

 

 

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung.

 

Begründung: PwC gehört zu den renommiertesten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften weltweit. Es spricht nichts gegen deren Wahl zum Abschlussprüfer der Baader Bank AG. 

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals 2011 und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2016 sowie Satzungsänderung

 

Ablehnung.

 

Begründung: Die vorgeschlagene Beschlussfassung stellt für die bestehenden Aktionäre eine hohe Gefahr der Verwässerung dar. Sollte die Gesellschaft eine so umfangreiche Kapitalerhöhung zum Beispiel zur Wachstumsfinanzierung im Wege einer Übernahme benötigen, sollte das konkrete Übernahmeobjekt den Aktionären zunächst vorgestellt werden und deren Votum bezüglich einer Übernahme eingeholt werden. Andernfalls droht eine negative Verwässerung der Altaktionäre.  

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung

 

Zustimmung.

 

Begründung: Die Neufassung enthält weitgehend redaktionelle Anpassungen und Aktualisierungen. Der Neufassung der Satzung kann somit zugestimmt werden. 

 

 

TOP 7
Beschlussfassung gemäß § 25a Absatz 5 KWG über die Heraufsetzung der Grenze für die variable Vergütungskomponente für Vorstände

 

Ablehnung.

 

Begründung: Der vierköpfige Vorstand wird im abgelaufenen Geschäftsjahr rund 1,6 Mio. Euro an fixer Vergütung erhalten. Daraus lässt sich eine zusätzliche variable Vergütung in Höhe von maximal 1,6 Mio. Euro ableiten. Dies würde eine durchschnittliche Gesamtvergütung eines Vorstandes in Höhe von 0,8 Mio. Euro pro Jahr bedeuten. Diese ist aus Sicht der SdK für die Größe der Gesellschaft und der Performance der letzten Jahre angemessen. Sollten sich fundamentale Verbesserungen des operativen Geschäftes ergeben, sollte über eine Erhöhung der fixen Vergütung nachgedacht werden, wodurch auch die maximal mögliche variable Vergütung höher ausfallen würde. Eine noch höhere variable Vergütung würde eventuell die Risikoneigung der Vorstände erhöhen, was nicht im Sinne  der Eigentümer sein kann.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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