Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 31.05.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Software Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2015 und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015 nebst zusammengefasstem Lagebericht und Konzernlagebericht, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Dividende wird um 10% auf € 0,55 angehoben. Nach wie vor wird damit ungefähr ein Drittel des Jahresüberschusses ausgeschüttet. Bei einer sehr hohen Eigenkapitalquote von 60% und einer quasi nicht vorhandenen Nettoverschuldung ist die Software AG mehr als solide finanziert und eine höhere Dividende wäre problemlos zahlbar. Allerdings plant das Unternehmen weitere Akquisitionen in einem sich rasant veränderndem IT Markt. Software AG braucht ein hohes Maß an Flexibilität und hohe Reserven, um schnell und angemessen reagieren zu können, aber auch um als langfristig solider und stabiler Partner ihrer Kunden wahrgenommen zu werden.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Der strategische Konzernumbau hin zur „Digital Enterprise“ scheint erste Früchte zu tragen. Die EBITDA Marge hat sich deutlich von 26,4% auf 29,7% verbessert und das Ergebnis pro Aktie stieg um 27%. Die Finanzsituation ist mehr als solide. 

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Die strategische Neuausrichtung trägt erste Früchte. Das Unternehmen hat eine technologisch führende Position und ist insgesamt sehr solide aufgestellt. Der Aufsichtsrat scheint seinen Kontroll- und Beratungspflichten nachgekommen zu sein. 

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

 

Ablehnung

 

Begründung: BDO prüft seit mehr als 10 Jahren. Aus grundsätzlichen Überlegungen heraus sieht die SdK damit die Unabhängigkeit der Prüfung gefährdet.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und über die damit verbundenen Satzungsänderungen

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Vorratsbeschluss sieht vor, das Kapital um bis zu 50% zu erhöhen, sowohl gegen Barkapital, als auch im Zuge einer Sachkapitalerhöhung. Eine Sachkapitalerhöhung in diesem Umfang sollte immer im Einzelfall geprüft und von der HV genehmigt werden. Weiterhin steht die gleichzeitig vorgeschlagene Ermächtigung zum Aktienrückkauf um bis zu 10% des Grundkapitals, die auch in der Vergangenheit genutzt wurde, im Gegensatz zu einer Kapitalerhöhung.

 

 

TOP 7
Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts

 

Zustimmung

 

Begründung: Grundsätzlich bevorzugt die SdK die Ausschüttung einer Dividende gegenüber einem Aktienrückkauf. Da die Software AG jedoch mehr als solide finanziert ist und die Dividende regelmäßig erhöht wird, ist ein Aktienrückkauf akzeptabel, zumal das Unternehmen die gekauften Aktien in der Vergangenheit eingezogen hat.

 

 

TOP 8
Ermächtigung zum Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Einsatz von Derivaten beim Aktienrückkauf erhöht zwar die Flexibilität, beinhaltet aber auch immer ein gewisses spekulatives Element. Außerdem können Privatanleger selten an einem Rückkauf über Derivate teilnehmen. Damit zieht die SdK einen Rückkauf über die Börse, mit gleichen Chancen für alle, generell vor.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.