Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 20.05.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte der Nemetschek Aktiengesellschaft und des Konzerns, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: In den letzten beiden Jahren wurde die Ausschüttungsquote stets erhöht. Die aktuelle Ausschüttungsquote, gemessen am Jahresüberschuss, beträgt über 50 Prozent und die Aktionäre werden fair am Unternehmenserfolg der Nemetschek AG beteiligt. Auch für die Zukunft plant das Unternehmen diese Dividendenpolitik beizubehalten.  

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK wird diesem Tagesordnungspunkt zustimmen. Die Prognosen aus dem letzten Geschäftsbericht wurden zum großen Teil weit übertroffen. Beispielsweise ein Umsatzanstieg um gut 30 Prozent auf den Rekordwert von 285,3 Mio. Euro und einem organischen Wachstum von rund 14 Prozent. Ziele des Vorstands in Bezug auf Innovation, Internationalisierung, Marktpositionierung sowie Portfolioerweiterung wurden erfolgreich weiter verfolgt. Die Geschäftsperspektiven für 2016 werden als sehr positiv prognostiziert und die Zahlen aus dem Q1 Bericht bestätigen dies bisher.  

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Entlastung des Vorstands gibt es seitens der SdK keine Einwände. Der Aufsichtsrat hat in vier Sitzungen zu diversen im Geschäftsbericht aufgeführten Themen diskutiert und damit die Aufgabe der zukunftsgerichteten Überwachung erfüllt. Die Aktionäre werden im Bericht des Aufsichtsrats ausführlich informiert. Der Erfolgskurs der letzten Jahre bestätigt zugleich die Qualifikation der Kandidaten des Aufsichtsrats.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Ernst & Young GmbH prüft die Nemetschek AG bereits seit weit über 10 Jahren und der Wiederwahl des Abschlussprüfers wird, wie im Jahr zuvor, auch in diesem Jahr nicht zugestimmt. Es ist jedoch positiv anzumerken, dass die Höhe der Ausgaben für Beratungsleistungen des Wirtschaftsprüfers (in 2014 ca. 50 Prozent des Honorars für die Prüfung) deutlich gesenkt wurde.

 

 

TOP 6
Zustimmung zum Vergleich mit dem vormaligen Vorstandsmitglied Ernst Homolka und der Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland als D&O-Versicherung

 

(voraussichtlich) Zustimmung

 

Begründung:Der Rechtsstreit begleitet die Nemetschek AG bereits seit vielen Jahren. Im Zuge einer Zins-Absicherung schloss die Nemetschek AG unter dem damaligen Vorstand Ernst Homolka einen „Zinsswap mit Chance“ bei der WestLB AG ab. Die Nemetschek AG musste aufgrund dieses Geschäfts später 7,23 Mio. Euro an die WestLB AG zahlen. Die Nemetschek AG sah später eine Pflichtverletzung von Herrn Homolka vorliegen. Der Vergleich zwischen der Nemetschek AG und Herr Homolka bzw. der Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland sieht eine Zahlung von 1,9 Mio. Euro gegen Einstellung des Verfahrens und Verzicht auf weitere Forderungen vor. Die SdK wird zu diesem Punkt weitere Informationen auf der Hauptversammlung erfragen und die Angemessenheit der Höhe der Zahlung zu überprüfen. 

Aus derzeitiger Sicht erscheint  allerdings die Zustimmung zum Vergleich als sinnvoll.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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