TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses der Evotec AG zum 31. Dezember 2015, der Lageberichte für die Evotec AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2015, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Umsätze und Erträge wurden im Berichtsjahr signifikant von der Akquisition der Evotec (France) SAS in Toulouse von resp. der neuen Partnerschaft mit Sanofi geprägt. Auch dadurch konnten Umsätze und Rohertrag gegenüber Vorjahr erheblich gesteigert werden. Mit Blick auf den Konzernjahresüberschuss und das erzielte Ergebnis je Aktie von 0,12 € spielte der durch diese Transaktion generierte „negative Unterschiedsbetrag“ oder auch Badwill von gut 21 Mio. € ferner eine entscheidende Rolle. Eigenkapitalquote und Liquiditätsausstattung sind solide. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Ausweislich seines Berichts ist der Aufsichtsrat seiner Kontrollfunktion u.a. in sechs Plenumssitzungen nachgekommen. TOP 4 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: Gegen die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestehen seitens der SdK keine Einwände. TOP 5 Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), Aufhebung des korrespondierenden bedingten Kapitals sowie Beschlussfassung über die Neuschaffung einer Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die Neuschaffung eines bedingten Kapitals und Satzungsänderungen Ablehnung Begründung: Der Beschlussvorschlag sieht die Erneuerung eines Bedingten Kapitals im Umfang von ca. 20% des aktuellen Grundkapitals zur „Unterfütterung“ zu begebender Wandel- und Optionsanleihen vor. Angesichts der Einräumung eines weitreichenden Bezugsrechtes wäre der Beschluss zur Erhöhung der Finanzierungsoptionen von Gesellschaft und Konzern isoliert betrachtet sinnvoll. Nichtsdestotrotz erfolgt die Ablehnung in der Gesamtschau der dem Unternehmen zur Verfügung stehenden Genehmigten und Bedingten Kapitalia, die bereits ohne das zu erneuernde Vorratskapital die maximale Obergrenze der SdK von 25% des Grundkapitals überschreiten. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|