TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Das Unternehmen schlägt die Ausschüttung einer Dividende von € 0,80 vor. Bei einem Gewinn pro Aktie von € 1,19 entspricht dies einer Ausschüttungsquote von 67%. Aus dem Verkauf der Großteil der Klinken hat Rhön immer noch eine Netto Guthabenposition von € 356 Mio. Damit sind zukünftige Investitionen und weitere Akquisitionen gut finanzierbar und die hohe Ausschüttung ist vollauf gerechtfertigt. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Der Verkauf der Großteil der Kliniken und die damit zusammenhängende Ausgliederung sowie der Aktienrückkauf wurde ohne größere Probleme durchgeführt. Die Probleme beim Universitätsklinikum Marburg / Gießen wurden adressiert und erste Besserungen zeigten sich in 2015. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Der sehr radikale Schritt, einen Großteil der Kliniken zu verkaufen, ging recht problemlos über die Bühne. Die Aktionäre wurden angemessen am Erfolg beteiligt. Das verbliebene Geschäft mit 10 (bzw.11) Kliniken ist gut positioniert und bietet eine Basis für stetige Gewinne. Der Aufsichtsrat scheint seinen Beratungs- und Kontrollpflichten nachgekommen zu sein. TOP 5 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss von Gewinnabführungsverträgen Zustimmung Begründung: Nach dem Verkauf vieler Klinken dienen die Gewinnabführungsverträge der Optimierung der Struktur sowie zur Nutzung steuerlicher Potentials. TOP 6 Wahl von PWC als Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016. Ablehnung Begründung: Insgesamt gesehen sind die Gebühren mit knapp € 1,5 Mio sehr hoch und sollten für das laufende Jahr, in Anbetracht eines deutlich gesunkenen Prüfvolumens, deutlich sinken. Die sonstigen Leistungen überstiegen im vergangenen Jahr deutlich die 25% Grenze und PWC prüft seit mehr als 10 Jahren, so dass die SdK generell die Unabhängigkeit der Prüfung als gefährdet ansieht. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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