Zur Beachtung: Das gezeichnete Kapital der Jungheinrich AG ist in 18.000.000 stimmberechtigte Stamm- und in 16.000.000 stimmrechtslose Vorzugsaktien eingeteilt. Die stimmberechtigten Stammaktien befinden sich zu 100% je zur Hälfte im Besitz der Familien der Töchter des Unternehmensgründers Dr. Friedrich Jungheinrich. Die stimmrechtslosen Vorzugsaktien sind breit gestreut. Mangels Stimmrecht drücken die in Klammern gesetzten Abstimmungsempfehlungen daher keine Abstimmungsempfehlung im engeren Sinne, sondern lediglich die Meinung der SdK zu den einzelnen Tagesordnungspunkten aus. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichts und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2015 mit dem Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 [Keine Abstimmung erforderlich.] TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015 [Zustimmung] Begründung: Nach der Dividendenanhebung um 20% im Vorjahr soll die Dividende erneut um 14% angehoben werden. Die Ausschüttungsquote würde sich dadurch von 27,3 auf 28,6% erhöhen. Dieses entspricht zwar noch nicht den Vorstellungen der SdK von einer in etwa hälftigen Teilung zwischen Gesellschaft und Aktionär (die die Verwaltung ohnehin nicht teilt), ist aber angesichts der erfreulichen Steigerungen und der Wachstumspläne des Konzerns angemessen. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015 [Zustimmung] Begründung: Grundsätzlich kann an dieser Stelle auf die Ausführungen des Vorjahres verwiesen werden. Der Vorstand hat insgesamt ausgezeichnete Arbeit geleistet und die von der SdK im Vorjahr bereits als Bestwerte gekennzeichneten Vorjahreszahlen bei Absatz, Umsatz, Auftragseingang und Ergebnis übertroffen. Der Auslandsanteil beim Umsatz konnte weiter ausgebaut werden. Die Prognosen wurden übererfüllt. Das Geschäftsmodell überzeugt bei weiterhin solider Bilanzstruktur nach wie vor, die Gesellschaft verfügt trotz vorgenommener Akquisitionen (MIAS Group, NTP Forklifts Australia) sowie des Ausbaus der Mietflotte über Netto-Cash. Bei modernisierten Produktionsanlagen erreichten auch die F+E-Aufwendungen neue Höchstwerte; der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit konnte ausgebaut werden. Bestwerte bei Aktienkurs und Dividendenauskehrung runden das Bild ab. Kurzum: Eine Top-Performance auf allen Ebenen. Vor diesem Hintergrund wäre die Entlastung durch die SdK, so die SdK Stammaktien vertreten würde, nur eine Formsache. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 [Zustimmung] Begründung: Der Aufsichtsrat ist ausweislich seines ausführlichen Berichts seiner Kontrollfunktion u. a. in fünf Präsenzsitzungen und diversen Ausschusssitzungen nachgekommen. Ferner wurde der Vorstand mit Dr. Lücke in Anbetracht des geplanten Unternehmenswachstums maßvoll erweitert. Mit Blick auf das von der SdK präferierte Leitbild von guter Unternehmensführung verbleiben aber nach wie vor noch Aufgaben wie z. B. die Offenlegung der individualisierten Vorstandsvergütung, die Abschaffung variabler Vergütungsbestandteile für Aufsichtsräte und die Aufgabe der Vorzugsaktien. TOP 5 Wahlen zum Aufsichtsrat [Einzelwahl] Begründung: Gegen die Wahlvorschläge bestehen seitens der SdK keine Einwände. TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 [Ablehnung] Begründung: Die Deloitte & Touche GmbH ist sicherlich geeignet Gesellschaft und Konzern zu prüfen. Allerdings prüft Deloitte bei Jungheinrich bereits seit 2007, sprich seit nunmehr zehn Jahren, so dass aus Sicht der SdK zur Vermeidung von Gewöhnungseffekten und nachlassender Kontrollschärfe ein Austausch der Prüfungsgesellschaft angezeigt wäre. TOP 7 Beschlussfassung über die Neueinteilung des Grundkapitals der Gesellschaft und die entsprechende Änderung der Satzung der Gesellschaft [Zustimmung] Begründung: Der vorgeschlagenen Aktiensplit (1:3) wird die Vorzugsaktie „leichter“ machen und den Börsenhandel anregen. TOP 8 Beschlussfassung über das Unterbleiben der in § 285 Nr. 9 Buchstabe a Satz 5 bis 8 sowie § 314 Absatz 1 Nr. 6 Buchstabe a Satz 5 bis 8 HGB verlangten Angaben [Ablehnung] Begründung: Die SdK fordert die individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütung um ggf. Leistung und Vergütung jedes Vorstandsmitgliedes individuell verproben zu können.
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