TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Fielmann Aktiengesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses des Fielmann-Konzerns, des Lageberichts für die Fielmann Aktiengesellschaft und des Lageberichts für den Fielmann-Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB Keine Beschlussfassung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Die Dividende soll von €1,60 auf €1,75 angehoben werden. Es werden 88% des Gewinns ausgeschüttet. Trotz erheblicher Investitionen erhöhte sich das Finanzvermögen weiter auf 356,8 Mio. Der im Vorjahr von uns vorgebrachte Gegenantrag auf Ausschüttung einer Sonderdividende wurde von Großaktionär (Familie Fielmann 72%) verhindert, so daß ein weiterer Versuch wenig erfolgreich erscheint. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Die Gesellschaft konnte den Umsatz wieder um 6%, den Absatz von Brillen um 4,3% nach 3,7% und den Gewinn um noch zufriedenstellende 4,7% steigern, die Umsatz-rendite vor Steuern liegt weiterhin bei erheblichen18%. Der Vorstand hat gute Arbeit geleistet. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Soweit ersichtlich, ist der Aufsichtrat seinen Pflichten zur Überwachung und Beratung des Vorstandes nachgekommen. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für die Fielmann Aktiengesellschaft und den Fielmann-Konzern für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: Gegen die Wiederwahl von Deloitte & Touche GmbH bestehen keine Bedenken. TOP 6 Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Wegen des Todes von Graf von Faber-Castell ist eine Nachwahl des Aufsichtsrats erforderlich. Gegen die Wahl von Herrn Hans Otto Schrader bestehen keine Bedenken. Er ist sicherlich qualifiziert für diese Aufgabe, da er seit einigen Jahren Vorstandsvorsitzender der Otto Group ist. Diese Position wird er demnächst abgeben. TOP 7 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2016 mit der Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss und Änderung von § 5 Absatz 3 der Satzung Zustimmung Begründung: Wegen des erheblichen Finanzvermögens (s.o.) ist ein derartiger Vorratsbeschluß an sich nicht notwendig, da Investitionen aus Eigenmitten gedeckt werden können. Es soll das Bezugsrecht ausgeschlossen werden, das genehmigte Kapital beträgt aber nur ca. 6% des bestehenden Kapitals. Daneben ist das Argument des Vorstandes stichhaltig, das genehmigte Kapital eventuell zur Gewährung von Aktien zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen zu benutzen. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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