TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts der Bilfinger SE und des Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Die Gesellschaft hat 2015 fast 490 Mio. Verluste erwirtschaftet. Das sind 11,06 Euro je Aktie. Im letzten Jahr wurde, trotz eines leicht negativen Ergebnisses, eine Dividende von 2 Euro gezahlt. Eine weitere Ausschüttung aus der Substanz ist vor dem Hintergrund der Höhe des Verlustes und der erwarteten hohen Mittelabflüsse für laufende und anstehende Restrukturierungs- und Compliancemaßnahmen nicht im Interesse der Aktionäre. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands der Bilfinger SE für das Geschäftsjahr 2015 Ablehnung und Zustimmung Begründung: Es soll über die Entlastung der Vorstandsmitglieder im Wege der Einzelentlastung abgestimmt werden. Die drei seit 2015 amtierenden Vorstandsmitglieder Herr Utnegaard, Herr Salzmann, Herr Bernhardt können entlastet werden, ebenso wie der als Interims-Vorstandsvorsitzender kurzfristig eingesprungene Herr Bodner. Eine Vertagung bezüglich der Entscheidung der Entlastung der übrigen Vorstandsmitglieder führt im Grunde nicht weiter. Die Entlastung wird verweigert. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats der Bilfinger SE für das Geschäftsjahr 2015 Ablehnung Begründung: Der Aufsichtsrat hat mit der Umgestaltung des Vorstands und der Berufung von drei neuen Vorstandsmitgliedern die personellen Voraussetzungen für die künftige strategische Ausrichtung des Konzerns geschaffen. In der Vergangenheit wurden Fehlentscheidungen des Aufsichtsrates, was die Besetzung des Vorstandes angeht, getroffen. Entscheidungen des Vorstands wurden vom Aufsichtsrat mitgetragen, die sich als große Belastung für das Unternehmen dargestellt haben. Der Aufsichtsrat ist seiner Verpflichtung nicht nachgekommen, den Vorstand in allen wichtigen Fragen der Unternehmensleitung regelmäßig zu beraten und zu überwachen. Da auch im Wege der Einzelentlastung über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder abgestimmt werden soll, ist für jedes Aufsichtsratsmitglied die Entlastung nicht zu erteilen. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 sowie des Abschlussprüfers für eine prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und sonstiger unterjähriger Finanzinformationen Zustimmung Begründung: Gegen die Wiederwahl der Abschlußprüfungsgesellschaft bestehen keine Bedenken. Der Anteil des Honorars für sonstige Leistungen beträgt weniger als 10 % des Honorars für Prüfungs- und Bestätigungsleistungen. TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat Ablehnung Begründung: Die Wahlen zum Aufsichtsrat sollen als Einzelwahl durchgeführt werden. Bis auf Frau Dr. Helmes, sind sämtliche vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten bereits Mitglied des jetzigen Aufsichtsrates der Gesellschaft. Aufgrund der Probleme der Gesellschaft in den letzten Jahren, die zu mehreren Vorstandswechseln geführt haben und der mehrjährigen, dürftigen Unternehmensergebnisse, die auch der Aufsichtsrat mit zu verantworten hat, sollen die vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten, bis auf Frau Dr. Helmes, nicht gewählt werden. TOP 7 Beschlussfassung über die Änderung des Unternehmensgegenstands (§ 3 der Satzung) Zustimmung Begründung: Die Gesellschaft hat sich von früheren Geschäftstätigkeiten, wie z. B. Bau von Brücken, Flughafenbau, Straßenbau, Wartung von Kraftwerken und Ähnlichem getrennt. Deshalb macht es Sinn, die Satzung entsprechend den neuen Geschäftstätigkeiten anzupassen. TOP 8 Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Gewinnabführungsvertrag mit der Tebodin Peters Engineering GmbH Zustimmung Begründung: Grundsätzlich macht es Sinn, Gewinnabführungsverträgen zuzustimmen, da diese steuerlich vorteilhafte Effekte für die Gesellschaft haben. Allerdings wird die Zustimmung von den Angaben des Vorstandes in der Hauptversammlung zu den Vor- und Nachteilen des Gewinnabführungsvertrages unter TOP 8 abhängig gemacht. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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