TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der PATRIZIA Immobilien AG zum 31. Dezember 2015, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015, des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2015 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB. Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der PATRIZIA Immobilien AG Ablehnung. Begründung: Vorstand und Aufsichtsrat schlagen wie bereits in der Vergangenheit vor, den Bilanzgewinn der Patrizia Immobilien AG in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen. Die von der SdK geforderte Ausschüttungsquote von mindestens 40 % bei reifen Unternehmen wird somit nicht eingehalten. Als profitables und erfolgreiches Unternehmen sollte Patrizia jedoch auch eine dementsprechende, marktübliche Ausschüttungspolitik anstreben. Die Ausgabe von Gratisaktien kann nur neben einer Dividendenzahlung erfolgen, und nicht stattdessen. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Zustimmung. Begründung: Die operative Entwicklung der Gesellschaft war auch in 2015 mehr als zufriedenstellend. Das operative Ergebnis konnte um rund 209 % auf rund 155 Mio. Euro gesteigert werden. Die strategische Ausrichtung und die Internationalisierung lassen in dem derzeitigen Marktumfeld weiteres Wachstum erwarten. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Zustimmung. Begründung: In vier ordentlichen und sechs außerordentlichen Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands überwacht und stand diesem beratend zur Seite. Es gibt keinerlei erkennbaren Gründe, die gegen eine Entlastung sprechen.
TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung. Begründung: Die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gehört zu den führenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften weltweit. Diese verfügt über genügend qualifizierte personelle Ressourcen, um den Abschluss von einer Gesellschaft mit der Größe der Patrizia prüfen zu können. TOP 6 Beschlussfassung über die Wahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats Zustimmung. Begründung: Herr Steck verfügt über die nötigen Qualifikationen und dürfte genügend zeitliche Ressourcen mitbringen, um für den Aufsichtsrat der Gesellschaft eine Verstärkung darzustellen. TOP 7 Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln und die entsprechende Änderung der Satzung der Gesellschaft Zustimmung. Begründung: Der Grund für die Erhöhung des Grundkapitals liegt in der Ausgabe von Gratisaktien. Aktionäre erhalten für 10 gehaltene Aktien 1 sogenannte Gratisaktie. Die bilanzielle Situation der Gesellschaft erlaubt dieses Vorgehen, und es spricht auch sonst nichts gegen die Ausgabe von Gratisaktien, jedoch soll an dieser Stelle noch einmal angesprochen werden, dass Gratisaktien nicht als Ersatz für eine Dividendenausschüttung angesehen werden können. TOP 8 Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2016/I mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss und die entsprechende Satzungsänderung Ablehnung. Begründung: Generell spricht nichts gegen die Schaffung von Vorratskapitalia bei einer stark wachsenden Gesellschaft. In diesem Fall ist die von der Verwaltung vorgeschlagene Ermächtigung jedoch mit 37. Mio. Aktien so umfangreich, dass dadurch im Falle eines Bezugsrechtsausschlusses eine enorme Verwässerung der Aktionäre eintreten würde. Diese wäre nur dann hinnehmbar, sofern die Aktionäre zuvor um eine Zustimmung zu der geplanten Transaktion, zum Beispiel einer Übernahme gegen Sacheinlage, gefragt werden würden. Der Beschluss kann deshalb in diesem Umfang nicht mitgetragen werden. TOP 9 Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2016/II mit Bezugsrechtsausschluss zur Ausgabe von Mitarbeiteraktien und die entsprechende Satzungsänderung Zustimmung. Begründung: Die Ausgabe von Mitarbeiteraktien kann ein sinnvolles Instrument zur Entlohnung von Mitarbeitern und deren Incentivierung sein. Der Beschlussvorschlag ist vom Volumen der auszugebenden Aktien gerade noch akzeptabel. Daher kann diesem zugestimmt werden. TOP 10 Beschlussfassung über die Aufhebung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 20. Juni 2012 über die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und zur Ausgabe von Genussrechten sowie über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2012 und die entsprechende Satzungsänderung. Beschlussfassung über die Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) im Volumen von bis zu 950 Mio. Euro mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2016 in Höhe von 38 Mio. Euro und die entsprechende Satzungsänderung Ablehnung. Begründung: Auch dieser Beschussvorschlag ist von seinem Volumen her zu groß, so dass erneut eine zu große Verwässerung der Altaktionäre zu befürchten wäre. Diesem kann daher analog zu TOP 8 nicht zugestimmt werden. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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