TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015/2016, des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2015/2016 und des zusammengefassten Lageberichts für die HORNBACH Baumarkt AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015/2016 Zustimmung Begründung: Auch auf Grund von Sonderfaktoren fiel der operative Gewinn (EBIT) um 17,5% auf € 78 Mio. Entlastet durch eine niedrige Steuerquote stieg der Jahresüberschuss jedoch um 4,2% auf € 72 Mio. an. Die Dividende wird von € 0,60 auf € 0,68 um 13% erhöht, so dass die Ausschüttungsquote bei 30% des Ergebnisses pro Aktie liegt. Obwohl sich die Nettoverschuldung deutlich erhöht hat, ist Hornbach Baumarkt nach wie vor sehr solide finanziert (EK-Quote 53%), so dass die überproportionale Steigerung der Dividende voll auf gerechtfertigt ist. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015/2016 Zustimmung Begründung: Insgesamt lag 2015 unter den Erwartungen. Maßgeblich hierfür waren zum einen Sonderfaktoren, zum anderen aber auch ein unerwarteter Umsatzrückgang im November 2015 sowie die hohen Digitalisierungskosten. Diese Faktoren können dem Vorstand nicht direkt angelastet werden. Allerdings haben sich einige Kennzahlen verschlechtert. Die Gründe hierfür und die daraus abgeleiteten Maßnahmen sollten einer der Diskussionspunkte auf der HV sein. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015/2016 Zustimmung Begründung: Hornbach Baumarkt ist nach wie vor einer der führenden Baumarkt Ketten in Deutschland und Europa. Auf die Herausforderung durch neue Wettbewerber (speziell über das Internet) wurde durch eine Intensivierung der eigenen Online Aktivitäten reagiert. Ob dies ausreicht und zielführend ist muss weiter diskutiert werden. Grundsätzlich ist die strategische Positionierung gut und die Finanzsituation solide. Der Aufsichtsrat scheint seinen Kontroll- und Beratungspflichten nachgekommen zu sein. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016/2017 Ablehnung Begründung: KPMG prüft seit 1998. Bei solch einem langen Prüfzeitraum ist die Unabhängigkeit der Prüfung nicht mehr gesichert und ein Wechsel der Prüfgesellschaft dringend erforderlich TOP 6 Wahl des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2016/2017 Ablehnung Begründung: KPMG prüft seit 1998. Bei solch einem langen Prüfzeitraum ist die Unabhängigkeit der Prüfung nicht mehr gesichert und ein Wechsel der Prüfgesellschaft dringend erforderlich TOP 7 Beschlussfassung über die Nichtoffenlegung von Vorstandsvergütungen Ablehnung Begründung: Aus grundsätzlichen Überlegungen tritt die SdK für eine individualisierte Veröffentlichung der Vorstandsgehälter ein. TOP 8 Beschlussfassungen über Satzungsänderungen Zustimmung Begründung: Formale Anpassung. Keine Inhaltliche Änderung TOP 9 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals I (§ 4 Abs. 5 der Satzung der Gesellschaft) und die entsprechende Neufassung der Satzung der Gesellschaft Zustimmung Begründung: Der Vorratsbeschluss umfasst die Genehmigung das Grundkapital um 15 Mio. zu erhöhen. Mit einem Anteil von ca. 15% am GK ist dies akzeptabel. Ein Bezugsrecht soll generell gewährt werden und der Bezugsrechtsausschluss darf 10% nicht übersteigen. TOP 10 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals II (§ 4 Abs. 6 der Satzung der Gesellschaft) und die entsprechende Neufassung der Satzung der Gesellschaft Ablehnung Begründung: Der Vorratsbeschluss würde eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen von bis zu ca. 30% des Grundkapitals ermöglichen. Die SdK steht Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen grundsätzlich skeptisch gegenüber, da die Bewertung der Sacheinlage Spielräume zum Nachteil der Aktionäre eröffnet. Eine Kapitalerhöhung in diesem Umfang, speziell gegen Sacheinlage, sollte im konkreten Fall gesondert von der HV genehmigt werden. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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