Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 25.02.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Deutschen Beteiligungs AG zum 30. September 2015, des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2015 und des zusammengefassten Lageberichts der Deutschen Beteiligungs AG und des Konzerns mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 2014/2015

 

Keine Beschlussfassung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung:Die Verwaltung schlägt für das Rumpfgeschäftsjahr 2014/2015 vor eine Dividende in Höhe von 1,00 € (0,50€ Basisdividende und 0,50 € Sonderdividende) je dividendenberechtigter Aktie auszuschütten (Vorjahr: Basisdividende 0,40€ und Sonderdividende 1,60€). Dies entspricht bei einer absoluten Ausschüttungssumme von 13.676,359,00 € einer Ausschüttungsquote gemessen am Konzernergebnis von 51%. Die Reduktion der Sonderdividende ist nachvollziehbar, da im Vorjahr aufgrund der Veräußerung der Beteiligung an der Homag AG erhebliche Zuflüsse generiert wurden, die im letzten Rumpfgeschäftsjahr ausgeblieben waren. Das abgelaufene Geschäftsjahr war hauptsächlich durch Beteiligungszukäufe geprägt. Somit ist der diesjährige Dividendenvorschlag aus Sicht der SdK ökonomisch nachvollziehbar und zu unterstützen.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr 2014/2015 

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand der Deutschen Beteiligungs AG hat auch im vergangenen Rumpfgeschäftsjahr 2014/2015 wiederum gute Arbeit geleistet. Die bisherigen Beteiligungen haben sich insgesamt gut entwickelt und es wurden weitere zukunftsträchtige Beteiligungen eingegangen, die den Wert des Portfolios der DBAG weiter steigen lassen können.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 2014/2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Nach allen vorliegenden Erkenntnissen ist die SdK der Meinung, dass der Aufsichtsrat der DBAG im abgelaufenen Geschäftsjahr 2014/2015 seine Beratungs- und Kontrollpflichten gegenüber dem Vorstand vollumfänglich nachgekommen ist. Durch die Anzahl der Sitzungen sowie dem ausführlichen Aufsichtsratsbericht wird dieser Eindruck bestärkt. Außerdem lobend zu erwähnen ist, dass die DBAG allen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex entsprechen.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015/2016 und des Prüfers für eine prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts

 

Ablehnung

 

Begründung: Gegen die KPMG AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, ist generell nichts einzuwenden. Allerdings wird die DBAG bereits seit über 15 Jahren von der KPMG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, geprüft. Hier fordert die SdK, um die uneingeschränkte Unabhängigkeit zwischen Wirtschaftsprüfer und zu prüfenden Gesellschaft gewährleisten zu können, einen Wechsel nach mindestens 10 Jahren. Aus Sicht der SdK reicht ein Wechsel des Prüfungsteams dabei allein nicht aus.

Darüber hinaus spricht sich die SdK klar für die strikte Trennung zwischen Abschlussprüfung und Beratung aus. Da die DBAG jedoch auch Steuerbratungsleistungen sowie sonstige Beratungsleistungen in Anspruch genommen hat, die in Summe 25% der reinen Abschlussprüfungskosten übersteigen, muss die SdK auch diesbezüglich den TOP 5 ablehnen.

 

 

TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat 

 

Einzelwahl

 

Begründung: Grundsätzlich bestehen aus Sicht der SdK keine Einwände gegen die vorgeschlagenen Kandidaten. Allerdings verfügen mit den Herren Roggemann und Freiherr von Hodenberg zwei Aufsichtsratskandidaten auch ohne das angestrebte Mandat bei der Deutschen Beteiligungs AG bereits über drei bzw. vier vergleichbare Mandate. Dieses ist für operativ tätige Personen eine aus SdK-Perspektive zu hohe Mandatsanzahl, die die verantwortliche Mandatswahrnehmung gefährden könnte. Daher lehnt die SdK die Wahl der genannten Herren in den Aufsichtsrat ab. Die Wahl der anderen Kandidaten wird hingegen von der SdK unterstützt.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien und zum Ausschluss des Andienungsrechts beim Erwerb und des Bezugsrechts bei der Verwendung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK wird dem Vorschlag der Verwaltung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien mit bis zu 10 Prozent des derzeitigen Grundkapitals aufgrund der soliden Finanzbasis zustimmen. Allerdings wird hier darauf hingewiesen, dass die SdK weiterhin die Ausschüttung einer Bonusdividende, wie es auch in den vergangenen Jahren bei der DBAG unternehmenspolitisch umgesetzt wurde, vorzieht. Bei der Verwendung der zurückerworbenen Aktien stellt die Einziehung der eigenen Aktien den besten Verwendungszweck aus Sicht der SdK dar. Die erworbenen Aktien als Akquisitionswährung zu benutzen, sieht die SdK hingegen aufgrund von erfahrungsgemäß überhöhten Kaufpreisen sowie aufgrund von Bewertungsrisiken kritisch.

 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 

 



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