TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Biotest AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015, des Lageberichts für die Biotest AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Ablehnung Begründung: Hauptsächlich durch Abschreibungen fiel das operative Ergebnis von € 53 Mio. im Jahr 2014 auf einen Verlust von € 72 Mio. in 2015 und der ausgewiesene Jahresüberschuss zeigte einen Verlust von € 83 Mio. Auf Grund hoher Investitionen ist die Verschuldung von € 93 Mio. auf € 171 Mio. angestiegen. Eine komplette Streichung der Dividende wäre ehrlicher gewesen, hätte aber die gesamte Verschuldung nur minimal um € 1 Mio. verringert. Dass mit der Minidividende bei den Vorzügen ein Nachzahlungsanspruch und das Aufleben des Stimmrechts der Vorzugsaktien verhindert wird, wird von der SdK negativ gesehen. Wenn schon keine substantielle Dividende, dann wenigstens ein Stimmrecht für die Vorzugsaktionäre. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Durch Abschreibungen auf F&E Projekte, aber auch auf das US Geschäft und die Produktion dort, fiel das operative Ergebnis von € 53 Mio. im Jahr 2014 auf einen Verlust von € 72 Mio. in 2015 und der ausgewiesene Jahresüberschuss zeigte einen Verlust von € 83 Mio. Obwohl das bereinigte operative Ergebnis noch akzeptabel war (2015: € 91 Mio, 2014: € 123 Mio.) ist die Verschuldung auf Grund hoher Investitionen von € 93 Mio. auf € 171 Mio. angestiegen. Das Scheitern von Forschungsprojekten ist Teil des „normalen“ Risikos bei der Entwicklung von Medikamenten und dem Vorstand nicht anzulasten. Anzulasten ist jedoch, dass das Management von der veränderten Marktentwicklung im Bereich der Leberbehandlungen nach eigenen Aussagen „überrascht“ war und daraufhin erst sehr spät Maßnahmen ergriffen hat und auch dann erst Sonderabschreibungen vorgenommen hat. Es scheint große Defizite bei der strategischen Planung und Marktanalyse zu geben. Dennoch wird die SdK der Entlastung des Vorstandes zustimmen, dies allerdings zum Thema auf der HV machen. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Wie auch dem Vorstand kann dem Aufsichtsrat das Scheitern von Entwicklungsprojekten nicht angelastet werden. Allerdings stellt sich auch hier die Frage, ob im Bereich Leber der Aufsichtsrat nicht viel früher die Strategie des Managements hinterfragen hätte müssen. Dies wird auch ein Thema auf der HV sein. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: Die Höhe des gesamten Honorars von € 0,5 Mio ist um 0,1 Mio gegenüber dem Vorjahr gesunken und vergleichbar mit anderen Unternehmen. Der Prüfer hat vor 4 Jahren gewechselt. Die sonstigen Leistungen sind vernachlässigbar. Insgesamt erscheint damit die Unabhängigkeit der Prüfung gewährleistet. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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