Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 27.04.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der paragon AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015, der Lageberichte für die paragon AG und den paragon-Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2015 

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Verwaltung schlägt vor für das abgelaufene Geschäftsjahr 2015 wie im Vorjahr eine Dividende von 0,25 € je Aktie auszuschütten. Dies entspricht bei einem Ergebnis je Aktie von 0,83 €  einer Ausschüttungsquote von lediglich 30%. Damit liegt die Ausschüttungsquote unterhalb der von der SdK geforderten Bandbreite von 40 – 60% des Konzernjahresüberschusses. Da sich die paragon AG allerdings auf einem starken Wachstumspfad befindet (20% Umsatzwachstum in 2015), ist aus Sicht der SdK diese Ausschüttung an die Aktionäre absolut vertretbar. Auch die zurzeit hohe Verschuldung gerechtfertigt den Vortrag des Restbetrags auf neue Rechnung. Somit wird die SdK dem Dividendenvorschlag zustimmen.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Das abgelaufene Geschäftsjahr 2015 war für die paragon AG wiederum ein sehr erfolgreiches Jahr. So erhöhte sich die Wachstumsdynamik deutlich: Die Finanzkennzahlen mit einem Umsatzwachstum von 20%, einer Verbesserung des EBITDA um 35% und einem 22,6 prozentigen Anstieg des Jahresüberschusses verdeutlichen diesen starken Wachstum- und Ertragspfad, auf dem sich die paragon AG befindet. 

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2015 nach Kenntnis der SdK den Vorstand in allen wesentlichen Bereichen gut und sinnvoll beraten sowie kontrolliert. Dabei gab es im abgelaufenen Geschäftsjahr vier ordentliche sowie zwei außerordentliche Sitzungen.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 sowie des Prüfers für eine gegebenenfalls erfolgende prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts im Geschäftsjahr 2016 

 

Ablehnung

 

Begründung: Es bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen die Wiederwahl des Abschlussprüfer Baker Tilly Roelfs für das Geschäftsjahr 2016. Allerdings flossen im vergangenen Jahr neben den reinen Abschlussprüfungskosten in Höhe von 64 T € der Baker Tilly Roelfs AG sonstige Leistungen von 31 T € zu, was ca. 48% der reinen Abschlussprüfungen ausmacht. Um die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers jedoch zu gewährleisten fordert die SdK die strikte Trennung zwischen Abschlussprüfung und Beratung. Dies war im vergangenen Jahr bei der paragon AG nicht der Fall, so dass die SdK die Wiederwahl des Abschlussprüfers nicht unterstützen kann. 

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals und Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals mit Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss (Genehmigtes Kapital 2016/I) und entsprechende Satzungsänderung 

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Verwaltung der paragon AG möchte sich die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 50% von der Hauptversammlung genehmigen lassen. Eine 50%ige Erhöhung des Grundkapitals als Kapitalvorratsbeschluss erachtet die SdK allerdings als deutlich zu hoch. Bei einem so gravierenden Einschnitt in die Grundkapitalstruktur des Unternehmens verlangt die SdK eine konkrete Beschlussvorlage auf der Hauptversammlung, für was diese enorme Kapitalerhöhung verwendet werden soll.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Ausgliederungs- und Übernahmevertrag zwischen der paragon AG und der productronic GmbH über die Ausgliederung der Produktion der paragon AG 

 

Zustimmung

 

Begründung: Im Zuge der strategischen Neuausrichtung der einzelnen Geschäftsbereiche der paragon AG kann der Ausgliederung der Produktion der paragon AG in die productronic GmbH aus Sicht der SdK zugestimmt werden.

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags zwischen der paragon AG und der productronic GmbH

 

Zustimmung

 

Begründung: Bei einer Ausgliederung der Produktion in die productronic AG ist es anschließend zwingend erforderlich einen Gewinnabführungsvertrag zwischen der paragon AG und der besagten productronic AG abzuschließen. Auch diesem Tagesordnungspunkt kann aus Sicht der SdK zugestimmt werden.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 

 



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