TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der BHS tabletop AG, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichts und des Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2015, des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns und des Berichts des Aufsichtsrats. Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Mit der vorgeschlagenen Dividende von € 0,44 je Aktie und einem Gesamtbetrag von € 1,502 Mio. schüttet die Gesellschaft den Bilanzgewinn in voller Höhe aus. Gemessen am Jahresüberschuss des Konzerns in Höhe von € 0,487 Mio., der den Aktionären des Mutterkonzerns zuzuordnen ist, soll rund dreimal mehr Dividende ausgezahlt werden als an Ergebnis erwirtschaftet wurde. Im Hinblick auf die gute Vermögens- und Finanzlage der BHS tabletop AG kann dem Ausschüttungsvorschlag der Verwaltung jedoch zugestimmt werden. Trotz der hohen Ausschüttung stehen aus Sicht der SdK genug Finanzmittel zur Verfügung, um die Zukunftsaussichten der Gesellschaft zu wahren. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Der BHS tabletop Konzern konnte im Berichtsjahr seinen Umsatz um 15% steigern und konnte seine Technologieführerschaft erneut ausbauen. Das operative Ergebnis (EBIT) lag mit € 0,7 Mio. deutlich unter dem Vorjahreswert. Korrigiert um die Anpassung der Earn-Out-Verpflichtung für die zum 1. Oktober 2014 erworbene John Artis Ltd. konnte das operative Ergebnis (EBIT) jedoch gegenüber dem Vorjahr um 17% gesteigert werden. Es besteht auf dieser Grundlage kein Anlass daran zu zweifeln, dass der Vorstand seinen Pflichten im Berichtsjahr ordnungsgemäß nachgekommen ist. Aus Sicht der SdK ist den Mitgliedern des Vorstands daher die Entlastung zu erteilen. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat tagte in vier turnusmäßigen Sitzungen und ließ sich monatlich schriftlich durch den Vorstand Bericht über die Lage und Entwicklung des Unternehmens erstatten. In den vier Sitzungen wurden Chancen und Risiken des Konzerns ausführlich erörtert. Über die Themen und Schwerpunkte der Sitzungen hat der Aufsichtsrat ebenso wie über seine übrigen Tätigkeiten einen ausführlichen Bericht abgelegt. Es ist deshalb davon auszugehen, dass der Aufsichtsrat seine Überwachungs- und Beratungsfunktionen ordnungsgemäß wahrgenommen hat. Aus Sicht der SdK ist den Mitgliedern des Aufsichtsrats daher die Entlastung zu erteilen. TOP 5 Beschlussfassung über das Unterbleiben der in § 285 Nr. 9 Buchstabe a Satz 5 bis 8 sowie §§ 315a Absatz 1, 314 Absatz 1 Nr. 6 Buchstabe a Satz 5 bis 8 des Handelsgesetzbuches (HGB) verlangten Angaben Ablehnung Begründung: Die SdK e.V. fordert Transparenz hinsichtlich der Vorstandsvergütungen und lehnt die Befreiung von der individualisierten Darstellung der Vorstandsvergütungen ab, damit sich der Anteilseigner ein sachliches Urteil darüber bilden kann, ob der Aufsichtsrat bei der Vereinbarung der Vergütungen eine angemessene Balance zwischen Leistung und Gegenleistung gewahrt hat. TOP 6 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2016 Ablehnung Begründung: Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München prüft den Abschluss der BHS tabletop AG und des BHS tabletop Konzerns bereits seit weit mehr als zehn Jahren. Nach Auffassung der SdK soll die Prüfungsgesellschaft und nicht nur der unterzeichnende Prüfer generell alle zehn Jahre gewechselt werden. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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