TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2015, des für die Hawesko Holding Aktiengesellschaft und den Konzern zusammengefassten Lageberichts (einschließlich der erläuternden Berichte zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB), des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begündung: Es soll eine unveränderte Dividende von € 1,30 ausgeschüttet werden und damit fast der gesamte Jahresüberschuss. Das Konzernergebnis ist aber durch Sonderfaktoren beeinflusst (s.u.) TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Die Gesellschaft konnte das EBIT in allen drei Vertriebskanälen insgesamt um 9,2% steigern. Das Konzernergebnis wurde aber durch Kosten im Rahmen des Übernahmeprozesses in Höhe von gut 8 Mio. belastet, davon insbesondere für die Auszahlung des Vertrages des ausgeschiedenen Vorstandsvorsitzenden Margaritoff in Höhe von 7,4 Mio. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Soweit ersichtlich ist der Aufsichtsrat seinen Verpflichtungen zur Überwachung und Beratung des Vorstandes nachgekommen. Er hat aber den Vertrag mit dem im Rahmen des Übernahmeprozesses ausgeschiedenen Vorstandsvorsitzenden Margaritoff kurz vorher noch um 5 Jahre verlängert. Ob zu diesem Zeitpunkt das Übernahmeangebot schon abzusehen war, lässt sich nur sehr schwer einschätzen. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 Ablehnung Begründung: PricewaterhouseCoopers AG ist sicherlich geeignet Gesellschaft und Konzern zu prüfen. Aufgrund der umfangreichen Beratungsleistungen, die mit 636 T € die Abschlussprüfungsleistungen von 413 T € deutlich übersteigen, lehnt die SdK den Beschlussvorschlag dennoch ab. Die SdK fordert zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfung eine strikte Trennung von Prüfung und Beratung und akzeptiert hier lediglich max. 25% der Abschlussprüfungsleistungen als Beratungshonorare. TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Gegen die Wiederwahl von Frau Kim-Eva Wempe und Herrn Detlev Meyer bestehen keine Bedenken. Frau Wempe ist geschäftsführende Gesellschafterin der bedeutenden Gerhard D.Wempe KG und besitzt damit im Einzelhandel sehr gute Kenntnisse. Herr Meyer ist über die Tocos Bet. KG mit 72,6% Großaktionär der Gesellschaft. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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