Da das gezeichnete Kapital eingeteilt ist in 600.000 im Familienbesitz befindlichen stimmberechtigten Stammaktien und 473.219 stimmrechtslosen Vorzugsaktien (nur diese sind an der Börse notiert), drücken die nachstehend aufgeführten Abstimmungsempfehlungen nur die Meinung der SdK zu den Beschlussvorschlägen aus - stellvertretend für die Vorzugsaktionäre. Sie sind daher in Klammern gesetzt. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der edding Aktiengesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2015 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2015 (Ablehnung) Begründung: Der Konzernjahresüberschuss beträgt 8,7 Mio. EUR, das Ergebnis je Vorzugsaktie 8,16 EUR. Mit der vorgeschlagenen Dividende von 1,91 EUR für Stämme und 1,95 EUR für Vorzüge wird lediglich 24% des Ergebnisses ausgeschüttet. Das ist unter dem Zielkorridor der SdK von 40 - 60 %. Angesichts der Eigenkapitalausstattung von über 50% und vorhandener Liquidität, ist nicht ersichtlich, was gegen eine größere Dividende spricht. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 (Zustimmung) Begründung: Dem Vorstand ist es gelungen, den Umsatz um 7,4% zu steigern und eine Eigenkapitalrendite von 17% zu erzielen. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 (Zustimmung) Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand regelmäßig und umfassend kontrolliert sowie die Strategie und Planungen erörtert und genehmigt. TOP 5 Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats (Zustimmung) Begründung: Die Hauptversammlung hat laut Satzung über die Vergütung der Aufsichtsratstätigkeit zu beschließen. Die Grundvergütung besteht aus einem Festbetrag, der gegenüber den Vorjahren um € 2.000 auf € 20.000 ansteigen soll. Dies ist entsprechend der Größenordnung des Unternehmens ein fairer Vorschlag. TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 (Zustimmung) Begründung: Es spricht nichts gegen die Wiederwahl von Ebner Stolz. TOP 7 Beschlussfassung über die Angaben zur Vorstandsvergütung im Jahres- und Konzernabschluss (Ablehnung) Begründung: Die SdK fordert Transparenz bei der Vorstandsvergütung. Es sind keine Gründe ersichtlich, warum das Unternehmen die Ausnahmeregelung des HGB anwenden will und mit 75% Mehrheitsbeschluss die grundsätzlich vorgesehene Veröffentlichung der individualisierten Details der Vorstandsvergütung ausschließt. .
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