Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 03.06.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Dierig Holding AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015, des Lageberichts und des Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2015 einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015.

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2015.

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Jahresüberschuss lag bei 3,8 (Vj: 2,0) Mio. Euro, heruntergerechnet auf die einzelne Aktie bei 0,94 (0,48) EUR. Trotz der hohen Investitionsaufwendungen im vergangenen Jahr von 14,9 (4,5) Mio. Euro sollten die Aktionäre mit einer seitens der SdK für den Regelfall geforderten Ausschüttungsquote von 40 bis 60 Prozent an der guten Unternehmensentwicklung partizipieren. Den Verbindlichkeiten stehen steigende Werte bei den Investment Properties gegenüber und die bilanziellen Rücklagen geben den erforderlichen Spielraum.  

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015.

 

Zustimmung

 

Begründung: Dierig blickt auf ein weiteres erfolgreiches Jahr zurück. Sowohl im Textil- als auch im Immobiliensegment konnten die Umsätze ausgeweitet werden. Insgesamt überzeugt die breite Aufstellung des Unternehmens. Die Gewichtung wird im Zuge der anhaltend guten Immobilienkonjunktur verstärkt in Richtung dieses Segments verschoben. Im   risikobehafteten Textilbereich setzt der Vorstand auf die starken Bettwäschemarken, Nischengeschäfte im Export und hochkomplexe Textilien. Dieses Vorgehen ist überzeugend und zukunftsfähig.  

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015.

 

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Unternehmen ist strategisch gut aufgestellt. Es bestehen keine Anhaltspunkte, die dagegen sprechen würden, dass das Gremium seinen Beratungs- und Aufsichtspflichten vollumfänglich nachkam.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über das Unterbleiben der Angaben zur individualisierten Offenlegung der Vorstandsbezüge.

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Aktionäre haben einen Anspruch auf eine transparente Darstellung der Entlohnung des Vorstands ihres Unternehmens.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 sowie gegebenenfalls des Prüfers des Halbjahresfinanzberichtes 2016.

 

Ablehnung
 

Begründung: Wie im Vorjahr wurde seitens des Unternehmens die WPG Baker Tily Roelfs AG auch in scheinbar erheblichem Umfang für Steuerberatungsaufgaben herangezogen. Berechnet wurden laut Geschäftsbericht hierfür stolze 43 TEUR, bei einem Gesamthonorar von 119 TEUR. Die SdK sieht eine Obergrenze von 25 Prozent für den Anteil solcher prüfungsfremder Leistungen für sachgerecht, um die Unabhängigkeit der Prüfungsleistung zu gewährleisten.    
 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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