Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 12.05.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts des Audi Konzerns und der AUDI AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2015 mit dem Bericht des Aufsichtsrats, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4 und 315 Absatz 4 Handelsgesetzbuch sowie des Berichts nach § 289 Absatz 5 Handelsgesetzbuch

 

Keine Beschlussfassung  erforderlich.

 

 

TOP 2 und TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Messlatte für die Entlastung der Vorstände und Aufsichtsräte durch die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger ist bestimmt durch die Gesetzes- und Satzungskonformität der Geschäftsführung durch Vorstand und Aufsichtsrat und durch eine gute wirtschaftliche Leistung sowie eine gute „Corporate Governance“.

Eine Zustimmung zu der Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 hängt in erster Linie von den weiteren Ermittlungen in Sachen Dieselthematik ab. Stellt sich nach dem für Ende April erwarteten Bericht der internen Ermittler von der US-Kanzlei Jones Day heraus, dass Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats der Audi AG wahrscheinlich verantwortlich oder vor der Aufdeckung in Kenntnis der Manipulationshandlungen waren , wird die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger diese nicht entlasten, bzw. für eine Verschiebung der Entlastung stimmen, bis die Ermittlungen abgeschlossen sind.

Der Geschäftsverlauf ist von den Auswirkungen der Dieselaffäre stark gezeichnet. Zwar konnte ein Umsatzplus in Höhe von 8,6 % auf EUR 58 Mrd. erzielt werden, durch die hohen Rückstellungen hat sich das operative Ergebnis jedoch um 6 % auf EUR 4,8 Mrd. verringert.

Betrachtet man die operative Entwicklung jenseits der Dieselthematik scheint der Audi Vorstand und der Aufsichtsrat seinen Pflichten nachgekommen zu sein. Die Erteilung der Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat durch die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger hängt folglich davon ab, ob sich aus den weiteren Ermittlungen neue Erkenntnisse bzgl. der Verantwortlichkeiten im Rahmen der Dieselmanipulationen ergeben. 

 

 

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Konzernabschlusses und Zwischenlageberichts des 1. Halbjahres 2016

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger empfiehlt, dass der Anteil des Beratungshonorars am Prüfungshonorar maximal 25 % beträgt, da ansonsten Unabhängigkeitsprobleme bei der Abschlussprüfung auftreten könnten. Bei der Audi AG ist der Anteil der Beratungshonorare an den Prüfungshonoraren größer als 50 %. In dem hohen Anteil der Beratungshonorare und der langen Prüfungsdauer der Audi AG durch die PricewaterhouseCoopers AG WPG (> 10 Jahre) sieht die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger eine zunehmende Gefährdung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers (PricewaterhouseCoopers AG WPG) und wird deswegen TOP 4 ablehnen.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.