TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Leifheit AG sowie des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches, jeweils für das Geschäftsjahr 2015 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Aufgrund der guten Liquiditäts- und Verschuldungssituation (keine Bankschulden) der Gesellschaft kann der Ausschüttung der Dividende und Sonderdividende (zusammen 91% des Konzernjahresüberschusses) zugestimmt werden. TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Der Vorstand hat alle für 2015 gesetzten Ziele übertroffen (Umsatz, EBIT, Cash-Flow, ROCE). Auch die Prognose für 2016 zeigt, dass der Vorstand einige strukturelle Probleme in 2015 gelöst hat. TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Soweit erkennbar ist der Aufsichtsrat seiner Kontroll- und Beratungsfunktion nachgekommen. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: Gegen die Wahl zum Abschlussprüfer bestehen keine Bedenken. TOP 6 Nachwahlen zum Aufsichtsrat Zustimmung unter Vorbehalt einer persönlichen Vorstellung auf der Hauptversammlung Begründung: Beide Kandidaten sollten aufgrund ihrer langjährigen Berufserfahrung eine Bereicherung für die Gesellschaft darstellen. TOP 7 Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals und entsprechende Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals sieht einen Bezugsrechtsausschluss bei einer Kapitalerhöhung von bis zu 20% des Grundkapitals vor. Des Weiteren beträgt das genehmigte Kapital, das geschaffen werden soll, 50% des Grundkapitals. Die SdK trägt Kapitalvorratsbeschlüsse bis zu 25% des Grundkapitals mit Bezugsrecht und bis zu 10% des Grundkapitals ohne Bezugsrecht mit. Diese Grenzen sind bei weitem überschritten. Alle anderen Kapitalmaßnahmen mit höheren Quoten sollten nach Auffassung der SdK der Hauptversammlung bei einem konkreten Bedarf vorgelegt werden. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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