Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 11.05.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Lechwerke AG zum 31. Dezember 2015 und des Lageberichts für die Lechwerke AG sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Das bilanziell hervorragend aufgestellte Unternehmen verfügt auch nach der Voll-Ausschüttung des Bilanzgewinns von 92 Mio. Euro in der AG-Bilanz über Gewinnrücklagen von knapp 230 Mio. Euro. Der Jahresüberschuss in der AG erreichte einen Wert von 158 Mio. Euro, das betriebliche Ergebnis auf Konzernebene notierte bei 142 Mio. Euro. Diese Werte zeigen, dass diese sich am rechtlich zulässigen Maximum orientierte Ausschüttung auch angezeigt ist, zumal keine größeren Akquisitionen abzusehen sind.     

 

 

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Unternehmen verzeichnete ein weiteres erfolgreiches Jahr. Das betriebliche Ergebnis konnte -unter Herausrechnung von Sondereffekten aus dem Vorjahr- leicht gesteigert werden und liegt auf 10-Jahres-Basis nahe den Rekordwerten, der Umsatz erreichte ein neues Hoch.

 

 

TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Unternehmen zeigt sich strategisch gut aufgestellt. Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass das Gremium seinen Aufsichts- und Beratungspflichten nicht vollumfänglich nachgekommen wäre. 

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK fordert, dass spätestens nach 10 Jahren das Abschlussprüfungs-Unternehmen zu wechseln ist. Ferner sollen zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfung die berechneten Gebühren für "Sonstige Leistungen" maximal 25 Prozent der Prüfgebühren betragen. Da im Geschäftsbericht hierzu unter Verweis auf den Konzernanhang der RWE AG keine Angaben enthalten sind, konnte die Einhaltung dieser Kriterien im Vorfeld nicht geklärt werden. Gegebenenfalls wird in der Versammlung gegen die Bestellung votiert.    

 

 

TOP 6
Änderungen von § 2 (Unternehmensgegenstand),

 

 Zustimmung

 

Begründung: Die Änderungen sind sachgerecht.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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