TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichtes und des Konzernlageberichtes der ALBA SE, einschließlich des erläuternden Berichtes zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB, sowie des Berichtes des Verwaltungsrates für das Geschäftsjahr 2015 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung des Verwaltungsrates Ablehnung Begründung: Der Verwaltungsrat hat es nicht verstanden, den bestandsgefährdenden Risiken durch geeignete Maßnahmen zu begegnen. Fast die Hälfte aller ALBA SE Standorte musste aufgegeben werden. Die Rotation im Verwaltungsrat ist weiterhin in vollem Gange, durch die monistische Struktur und dem mehrfachen Austausch der Mitglieder ist keine unabhängige Kontrolle mehr erkennbar. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des geschäftsführenden Direktors Zustimmung Begründung: Durch drakonische Maßnahmen, wie den Ausverkauf von Teilen des Stammgeschäfts, konnte das Jahr 2015 positiv beendet werden. Die Perspektive sieht jedoch weiter düster aus. Die Ausgleichszahlung wurde wieder nicht operativ verdient. TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: KPMG prüft seit 9 Jahren und soll auskunftsgemäß zum letzten Mal berufen werden. Steuerberatungs- oder sonstige Leistungen fielen nicht an. TOP 5 Wahl von Herrn Dirk Beuth in den Verwaltungsrat Ablehnung Begründung: Herr Beuth ist bedingt durch seine Aufgabe in der Alba Group nicht unabhängig, eine Chance wurde vertan, eine unabhängige Stimme zu berufen. Darüber hinaus beträgt die Frauenquote jetzt wieder 0 %. TOP 6 Wahl von Herrn Dr. Axel Schweitzer in den Verwaltungsrat Ablehnung Begründung: Ohne seinen Bruder Dr. Eric Schweitzer hat sich die Alba SE eher zurück als nach vorne entwickelt. Teile des Kerngeschäfts mussten aus übergeordneten Gründen verkauft werden. Eine Erfolgsstory sieht anders aus. TOP 7 Wahl von Herrn Robert Nansink in den Verwaltungsrat Zustimmung Begründung: s.o. bei TOP 3 Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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