TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts der curasan AG zum 31. Dezember 2015 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Zustimmung Begründung: Bei einem Konzernjahresüberschuss von 1,3 Mio. Euro entfallen satte 4,5 Mio. Euro als Einmaleffekt aus einer Vergleichszahlung mit Stryker S.A. Da Herr Schlenk erst seit Oktober 2014 als Alleinvorstand amtiert und somit im Geschäftsjahr 2015 vorrangig mit Maßnahmen zur Kostensenkung sowie einem verbesserten Marketing und Vertrieb der Produkte des Unternehmens beschäftigt war, kann hier dennoch die Entlastung erteilt werden. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Ablehnung Begründung: Bei einem Konzernjahresüberschuss von 1,3 Mio. Euro entfallen satte 4,5 Mio. Euro als Einmaleffekt aus einer Vergleichszahlung mit Stryker S.A. Aus der ursprünglichen Forderung gegen Stryker von 9,3 Mio. Euro konnten weniger als 50% eingetrieben werden. Dennoch hält es der Aufsichtsrat für angemessen, dem im Oktober 2014 ausgeschiedene Vorstand im Zusammenhang mit dem Stryker-Vergleich 250.000 Euro zu vergüten. Insgesamt ist nicht ersichtlich, dass der Aufsichtsrat seinen beratenden und kontrollierenden Aufgaben nachgekommen ist. TOP 4 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: Gegen den vorgeschlagenen Abschlussprüfer liegen keine Einwendungen vor. TOP 5 Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2015 und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2016), Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und entsprechende Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Der Beschlussvorschlag sieht die Schaffung eines Genehmigten Kapitals im Umfang von 50% des aktuellen Grundkapitals vor. Die SdK akzeptiert prinzipiell Genehmigte Kapitalia gegen Bareinlage nur bis zu einer Höhe von 25%, gegen Sacheinlage sogar nur bis zu 10%. Größerer Kapitalbedarf sollte über die Tagesordnung einer Hauptversammlung mit entsprechender Berichterstattung abgewickelt werden. Darüber hinaus wurde das auf der letztjährigen Hauptversammlung beschlossene genehmigte Kapital bisher nur anteilig ausgeschöpft. Allein die fehlende Möglichkeit, eine weitere Kapitalerhöhung unter Rückgriff auf den Bezugsrechtsausschluss durchführen zu können, rechtfertigt keine neuerliche Beschlussvorlage. TOP 6 Beschlussfassung über die Aufhebung der von der Hauptversammlung am 25. Juni 2015 beschlossenen Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen, die Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen mit Bezugsrecht auf Aktien der curasan AG an ausgewählte Führungskräfte und sonstige Leistungsträger der curasan AG, die Änderung des Bedingten Kapitals 2015 sowie entsprechende Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Die SdK lehnt Aktienoptionsprogramme aus grundsätzlichen Erwägungen, insbesondere dem damit verbundenen Verwässerungseffekt ab. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|