TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015 der SMA Solar Technology AG, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015 des zusammengefassten Lageberichts der SMA Solar Technology AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2015, sowie des Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs für das Geschäftsjahr 2015 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Bei einem Konzernergebnis von 0,41 € je Aktie unterbreitet die Verwaltung einen Dividendenvorschlag von 0,14 €. Die Ausschüttungsquote liegt mit 34% leicht unterhalb der von der SdK favorisierten Bandbreite von 40-60% des Konzernjahresüberschusses. Angesichts der nach wie vor schwierigen Branchensituation und der Tatsache, nach zwei Verlustjahren gerade erst wieder den Weg in die Profitabilität gefunden zu haben, erscheint der Vorschlag jedoch akzeptabel. OP 3 Beschlussfassung über die Einzelentlastung der Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Das Unternehmen hat im vergangenen Jahr den Turnaround bewerkstelligt und sich bei Umsatz- und Ergebniskennzahlen maßgeblich verbessert. Daher kann dem Vorstand Entlastung erteilt werden. TOP 4 Beschlussfassung über die Einzelentlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Angesichts der operativen Entwicklung liegen keine Anzeichen vor, dass der Aufsichtsrat seinen Pflichten zur Überwachung, Kontrolle und Beratung des Vorstandes nicht nachgekommen ist. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 sowie, für den Fall einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2016 Zustimmung Begründung: Gegen die vorgeschlagene Firma liegen keine Einwendungen vor, da Deloitte die Gesellschaft erst seit 2009 prüft und die nicht im Detail ausgewiesenen sonstigen Leistungen mit 10,69% der Abschlussprüfungsleistungen auf einem vertretbaren Niveau liegen. TOP 6 Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien auch unter Ausschluss eines Andienungsrechts und zu deren Verwendung auch unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre sowie Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung Ablehnung Begründung: Die SdK präferiert grundsätzlich eine höhere Dividendenausschüttung gegenüber dem Aktienrückkauf. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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