TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2015/16, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2015/16 und des Berichts des Aufsichtsrats Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Nach dem Ausfall der Dividende soll für 2015/16 eine Ausschüttung von € 0,15 erfolgen. In Anbetracht einer EK-Quote von 62% wäre sicher auch eine höhere Ausschüttung als 30% des Jahresüberschusses möglich gewesen. Berücksichtigt man jedoch die hohe Preisvolatilität der Beschaffungs- und Absatzmärkte, so sind ein vorsichtiger Ansatz und ein verstärkter Abbau der Verschuldung vollauf gerechtfertigt. TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015/16 Zustimmung Begründung: Nach einem sehr turbulenten Jahr 2014/15 verlief das Geschäftsjahr 2015/16 deutlich besser. Nach einem Verlust von € 58 Mio. erzielte CropEnergies einen Jahresüberschuss von € 43 Mio. Ein Teil der dahinter liegenden operativen Verbesserung ist die Folge von sinkenden Rohstoffpreisen und steigenden Bioethanolpreisen. Ein Teil ist jedoch auch auf strategische Maßnahmen, wie z.B. die Stilllegung eines Werkes zurückzuführen. Ein Zeichen, dass der Vorstand aktiv Maßnahmen ergriffen hat und auf geänderte Rahmenbedingungen reagiert hat. TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015/16 Zustimmung Begründung: Strategische Maßnahmen wurden ergriffen. Der hohe Cash-flow hat zum Abbau der Verschuldung geführt und die Finanzsituation ist sehr solide. Der Aufsichtsrat scheint seinen Kontroll- und Beratungspflichten nachgekommen zu sein. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016/17 Zustimmung Begründung: Die Höhe der Gebühren von € 147 Tsd. ist angemessen. Steuerberatungs- und sonstige Leistungen spielen praktisch keine Rolle, so dass damit die Unabhängigkeit der Prüfung nicht gefährdet erscheint. PWC prüft seit 2006/07, so dass die von der SdK geforderte 10-jährige Höchstprüfdauer noch nicht erreicht sein wird. TOP 6 Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals, Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts) und Satzungsänderung Zustimmung Begründung: Die Erhöhung des Grundkapitals um € 15 Mio. entspricht 17% des gesamten Grundkapitals und ist daher nicht zu beanstanden. Es soll generell ein Bezugsrecht eingeräumt werden und die Erhöhung gegen Sacheinlagen ist auf 10% des Grundkapitals beschränkt. TOP 7 Verzicht auf eine individualisierte Angabe der Bezüge der Vorstandsmitglieder im Anhang zum Jahresabschluss und zum Konzernabschluss Ablehnung Begründung: Aus grundsätzlichen Überlegungen fordert die SdK die individualisierte Offenlegung der Vorstandsbezüge. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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