TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2015 mit dem Bericht des Verwaltungsrats über das Geschäftsjahr 2015 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Die SdK wird der Dividendenausschüttung von 0,25 EUR je Aktie zustimmen. Im Vergleich zum Vorjahr wird die Dividende um 25 % gesteigert und die Aktionäre werden, wie in den Jahren zuvor, fair am Unternehmensgewinn beteiligt. Für das kommende Jahr ist ein Anstieg der Dividende (Voraussetzung: Erreichung vorgegebener Ziele) auf 30-35 Cent geplant. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Der Verwaltungsrat ist seinen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2015 nachgekommen. Gemeinsam mit dem Vorstands-Team wurde an der strategischen Ausrichtung des Konzerns erfolgreich gearbeitet. Zudem wurde die Kontrollaufgabe scheinbar pflichtbewusst erfüllt. Das Unternehmen hat sich in den letzten Jahren durchaus sehr positiv entwickelt. TOP 4 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 Ablehnung Begründung: Die RSM AWT AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart prüft das Unternehmen inzwischen seit 2006, also 9 Jahre. Mit der Prüfung durch die selbe Gesellschaft ist die Grenze von 10 Jahren nach den Richtlinien der SdK mit dem Jahr 2015 erreicht. Der Sprecher wird für einen Wechsel des Prüfers, insbesondre für das Geschäftsjahr 2016, plädieren. Für das Geschäftsjahr 2015 wird dem TOP 4 dennoch nicht zugestimmt, da die Beratungsleistungen des Prüfers mit 74 Tsd. EUR (entspricht ca. 38% für Abschlussprüfungsleistung) deutlich zu hoch sind. TOP 5 Beschlussfassung über Wahlen zum Verwaltungsrat Zustimmung Begründung: Die bisherige Konstellation des Verwaltungsrats hat in den letzten Jahren sehr gut funktioniert. Zwei Mitglieder dieser Konstellation stehen dabei zur Wiederwahl. Das Unternehmen ist strategisch gut positioniert und die Erfüllung der Kontrollpflicht der Kandidaten ist zu erwarten. Auch die zeitliche Verfügbarkeit scheint gegeben. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|