TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Amadeus FiRe AG für das Geschäftsjahr 2015 sowie des gemeinsamen Lageberichts für die Amadeus FiRe AG und den Amadeus FiRe Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Wie gewohnt steigt die Dividende, diesmal von 3,37 Euro im Vorjahr auf nunmehr 3,53 Euro. Die Ausschüttungsquote liegt bei 100 %. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Der Vorstand macht alles richtig. Schon seit Jahren steigen der Kurs und die Dividende. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten eng und vertrauensvoll zusammen. Alle wichtigen Entscheidungen werden im Aufsichtsrat behandelt.
TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: Gegen die Wiederwahl des Abschlussprüfers gibt es keine Bedenken. TOP 6 Beschlussfassung über die Wahlen zum Aufsichtsrat Einzelwahl Begründung: Die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der diesjährigen HV. Die Herren Groß, Henneke, van der Straeten und Wisser sind bereits jetzt im Aufsichtsrat und haben gute Arbeit gemacht. Gegen Ihre Wiederwahl bestehen somit grundsätzlich keine Bedenken. Nichtsdestotrotz wird die SdK die Herren Groß und Wisser aufgrund der aus Sicht der SdK zu vielen bereits wahrgenommenen Mandate nicht wiederwählen. Die SdK hält mit Blick auf eine verantwortungsvolle Wahrnehmung der Kontrollfunktion für operativ tätige Personen eine Anzahl von drei Mandaten für maximal vertretbar. Neu sind die beiden Damen, Frau Dr. Schweibert und Frau Leffers. Durch ihre Wahl wird die gesetzlich vorgegebene Quote von mindestens 30 % Frauenanteil erfüllt. Als Leiterin einer Steuerabteilung bzw. Partnerin in einer Anwaltssozietät erscheinen die beiden Damen auch fachlich geeignet. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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