TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der A.S. Création Tapeten AG zum 31. Dezember 2015, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015, der Lageberichte für die A.S. Création Tapeten AG und den Konzern mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4 und 315 Absatz 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Die vorgeschlagene Dividende beläuft sich auf 50,4 % des Konzernergebnisses pro Aktie und erscheint angemessen. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Der Vorstand ist zu entlasten, weil nicht nur ein positives Konzernergebnis erzielt und die Kapitalkosten erwirtschaftet wurden, sondern der Vorstand auch transparent über seine Tätigkeit im vergangenen Geschäftsjahr berichtete. Entgegenstehende Gesichtspunkte sind nicht ersichtlich. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat ist zu entlasten. Er berichtete detailliert über seine Überwachungstätigkeit. Die Neubesetzung des Vorstands einschließlich der Position des Vorstandsvorsitzenden konnte rechtzeitig geregelt und geräuschlos umgesetzt werden. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: Konkrete Bedenken gegen die Unabhängigkeit der vorgeschlagenen Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestehen nicht. Die vorgeschlagene Abschlussprüferin prüfte die Gesellschaft seit 2014, so dass kein Wechsel geboten ist. TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat (in Einzelwahl) Schneider: Zustimmung Benner-Heinacher: Zustimmung Dr. Hues: Zustimmung Müller: Ablehnung
Begründung: Der Kandidat Müller ist Mitglied in insgesamt acht weiteren Aufsichtsräten, dabei ist er der Vorsitzende in drei Aufsichtsräten. Auch wenn es sich hierbei durchgängig um Mandate in Konzernunternehmen der LSH Lufthansa Service Holding AG handeln dürfte, ist angesichts seiner Tätigkeit als Mitglied des Vorstands der LSH Lufthansa Service Holding AG nicht sichergestellt, dass Herr Müller die zur Ausübung des hiesigen Mandats erforderliche Zeit aufbringen kann. Hinsichtlich der weiteren Kandidaten und der Kandidatin bestehen keine Bedenken dieser oder anderer Art. TOP 7 Beschlussfassung über das Unterbleiben der Angaben zur individualisierten Offenlegung der Vorstandsbezüge Ablehnung Begründung: Die SdK hält die gesetzliche vorgesehenen Transparenzregeln für angemessen und sachgerecht, sodass eine optionale Abweichung hiervon abzulehnen ist. TOP 8 Beschlussfassung über die Billigung des Systems der Vorstandsvergütung Ablehnung Begründung: Das vorgeschlagene Vergütungsmodell bemisst die variable Vergütung an dem gewichteten durchschnittlichen Konzernergebnis der vergangenen drei Jahre. Damit löst jedwedes positive Konzernergebnis eine variable Vergütung aus, obwohl das Erreichen eines Grundsockels des nachhaltigen Ergebnisses bereits mit der Fixvergütung abgegolten sein sollte. Da die variable Vergütung nicht (auch) in Aktien geleistet wird, ist die nachhaltige Ausrichtung nur unvollständig sichergestellt. Ferner ist ein vertikaler sowie horizontaler Vergleich bei der Vergütungsfindung weder offengelegt noch erläutert. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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