Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 04.05.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015, der Lageberichte für die LEONI AG und den Konzern, jeweils mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs (HGB) bzw. § 315 Abs. 4 HGB, sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die vorgeschlagene Dividende von € 1,00 je Stückaktie (Vorjahr € 1,20) entspricht einer Ausschüttungsquote von 42,28% des Konzernergebnisses.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

 

Ablehnung  des Vorstandsmitglieds Dr.Andreas Brand bei Einzelabstimmung über die Vorstandsmitglieder

 

Begründung: Die von Managementfehlern verursachten Schwierigkeiten in der Sparte Bordnetze führten zu einem deutlichen Gewinnrückgang. Die für 2015 prognostizierten Ergebniszahlen wurden deshalb verfehlt. Die kritischen Bordnetzprojekte, die trotz eingeleiteter Maßnahmen nicht die ursprünglich erwartete Rendite liefern, werden das Ergebnis auch 2016 belasten. Von dem für die Managementfehler im Bereich Bordnetze verantwortlichen Vorstandsmitglied Dr.Brand hat sich das Unternehmen im November 2015 getrennt. Eine Entlastung von Dr.Brand lehnen wir ab.

Falls eine Sammelabstimmung vorgesehen ist, werden wir Einzelabstimmungen beantragen. Sollte der Wahlmodus der Einzelabstimmungen abgelehnt werden, werden wir den gesamten Vorstand die Entlastung verweigern, auch wenn neben dem für den Bereich Bordnetze zuständigen Dr.Brand keine anderen Vorstandsmitglieder für die Probleme im Bordnetzbereich verantwortlich zu machen sind.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Nach den vorliegenden Informationen hat der Aufsichtsrat auf die Vorkommnisse im Bordnetzbereich umgehend reagiert. Vom zuständigen Vorstand trennte man sich; es wurden externe Analysten eingebunden und es wurde eine neue Organisationsstruktur installiert. Es ist davon auszugehen, dass der Aufsichtsrat die plötzlich aufgetretenen Probleme nicht hätte früher erkennen können und dem AR keine Versäumnisse bei seiner Überwachungspflicht des Vorstands anzulasten sind.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers und des Abschlussprüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2016 und das erste Quartal des Geschäftsjahres 2017

 

Ablehnung

 

Begründung: Neben dem Honorar für die Abschlussprüfung und andere Bestätigungsleistungen in Höhe von € 1,14 Mio. erhielt die Prüfungsgesellschaft Ernst & Young im Jahr 2015 rd.€ 718.000 für Steuerberatungsleistungen und sonstige Leistungen. Die SdK fordert zur Wahrung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfung eine weitgehende Trennung von Prüfung und Beratung. Der Kostenumfang der steuerlichen Beratung und sonstigen Leistungen beträgt 2015 fast 39% der gesamten Honorarkosten des Abschlussprüfers. Von einer weitgehenden Trennung von Prüfung und Beratung kann deshalb hier keine Rede sein.

 

 

TOP 6
Wahl zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Herr Dr.Christian Rödl soll seinen im vergangenen Jahr verstorbenen Vater Dr.Bernd Rödl im Aufsichtsrat der Leoni AG nachfolgen. Die fachliche Qualifikation von Dr.Christian Rödl ist bestens. Zusammen mit dem Leoni-Mandat wird Dr.Rödl insgesamt 5 Aufsichtsratsmandate innehaben. Wir legen Herrn Dr.Rödl nahe, im Zuge der neuen Aufgabe bei Leoni mindestens eines der bisherigen Mandate aufzugeben.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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