TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der Gesellschaft, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gem. § 289 Absatz 4 und 5 und § 315 Absatz 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2015 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Die vorgeschlagene Ausschüttung von insgesamt € 46.775.371,50 bewegt sich mit ca. 29 % zwar deutlich unterhalb einer zu erwartenden Mindestausschüttung von 40 % des Konzernergebnisses. Nominell bedeutet der Vorschlag aber eine ganz erhebliche Steigerung von € 0,30 im Vorjahr auf € 1,10 pro Aktie. Im Sinne einer Dividendenkontinuität erscheint der Dividendenvorschlag daher sachgerecht und somit ist keine Erhöhung zu verlangen. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Das dreijährige Strategieprogramm „Rheinmetall 2015“ wurde erfolgreich umgesetzt und planmäßig abgeschlossen. Das Jahresergebnis und die Dividendenausschüttung konnten erheblich gesteigert werden. Die wesentlichen Unternehmensplanungen (Umsatz / operatives Ergebnis) wurden in beiden Geschäftsbereichen übertroffen. Gegen eine Entlastung sprechende Gesichtspunkte sind nicht ersichtlich. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Der Aufsichtsrat berichtet ausführlich und detailreich über seine Tätigkeit und die Themen in seinen Sitzungen und seiner Ausschüsse im abgelaufenen Geschäftsjahr. Gegen eine Aufsichtsratsentlastung sprechende Gesichtspunkte sind nicht ersichtlich. TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 Ablehnung Nach hiesigen Recherchen prüft die vorgeschlagene Abschlussprüferin PricewaterhouseCoopers die Gesellschaft seit mindestens zehn Jahren. Angesichts dessen ist die gebotene Unabhängigkeit der vorgeschlagenen Abschlussprüferin nicht gewährleistet. TOP 6 Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre (in Einzelwahl) Weissenberger-Eibl Zustimmung Moog Zustimmung Grillo Zustimmung Vennemann Zustimmung
Die vorgeschlagenen Aufsichtsmitglieder erscheinen angesichts ihrer Lebensläufe geeignet, eine wirksame Kontrolltätigkeit auszuüben. Unter Berücksichtigung weiterer Aufsichtsratsmandate bestehen keine Bedenken, dass sie den hierfür erforderlichen Zeitaufwand auch erbringen können. TOP 7 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien Zustimmung Der Beschlussvorschlag stellt das Recht zum Erwerb eigener Aktien nach der teilweisen Ausnutzung des genehmigten Kapitals im November 2015 proportional wieder her und ist insoweit technisch bedingt. Angesichts dessen erscheint der Vorschlag trotz der gleichzeitig vorgeschlagenen Ermächtigung zur Kapitalerhöhung (TOP 8), zu der er grundsätzlich im Widerspruch steht, zustimmungsfähig. TOP 8 Beschlussfassung über die Aufhebung des genehmigten Kapitals gemäß § 4 Absatz 3 der Satzung und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss und entsprechende Satzungsänderung Ablehnung Auch dieser Beschlussvorschlag ist zwar zunächst technisch begründet und dient der Wiederherstellung des durch die Kapitalerhöhung von November 2015 verbrauchten Vorratskapitals. Er beinhaltet aber einen Bezugsrechtsausschluss hinsichtlich der gegen Bar- und Sacheinlagen ausgegebenen Aktien, die das Grundkapital bis zu 20 % übersteigen. Ein so weitreichender Bezugsrechtsausschluss greift zu stark in die Rechte der Streubesitzaktionäre ein und ist nicht zustimmungsfähig. TOP 9 Beschlussfassung über die Aufhebung des bedingten Kapitals gemäß § 4 Absatz 4 der Satzung, Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts auf diese Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen nebst gleichzeitiger Schaffung eines neuen bedingten Kapitals und entsprechende Satzungsänderung Ablehnung vgl. Begründung zu TOP 8 TOP 10 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss von zwei Beherrschungsverträgen Zustimmung Die Anteile der beherrschten Gesellschaft liegen vollständig bei der Rheinmetall AG. Der Beschluss dient der Eingliederung der beherrschten Gesellschaft in die umsatzsteuerliche Organschaft der hiesigen Gesellschaft und erscheint daher sachgerecht. TOP 11 Beschlussfassung zur Änderung von § 18 der Satzung (Vorsitz in der Hauptversammlung) Ablehnung Die Beschlussfassung ist abzulehnen, eine satzungsmäßige Beschränkung des Fragerechts schränkt die Aktionärsrechte unsachgemäß ein. Ein fähiger Versammlungsleiter sollte auf missbräuchliche Verwendung des Fragerechts auch ohne satzungsrechtliche Stütze angemessen reagieren können. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|