TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses und der Lageberichte für das Geschäftsjahr 2015/2016 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den übernahmerelevanten Angaben (§§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB) Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Zustimmung Begründung: Trotz eines volatilen Umfelds, z.B. Brasilien, China, Terror…, konnte Heidelberger seine gesteckten Ziele erreichen: 8% EBITDA Marge und ein positiver Jahresüberschuss von € 28 Mio. Obwohl sich die Netto Verschuldung von € 256 Mio. auf € 281 Mio. erhöht hat konnte sich die sehr schlechte EK-Quote von 8% auf 13% verbessern. Erst in 2019 werden größere Kredite fällig, so dass Heidelberger, trotz hoher Zinsen, jetzt deutlich besser als vor einigen Jahren finanziert ist. Weitere Restrukturierungen wurden durchgeführt und das Unternehmen ist jetzt strategisch besser aufgestellt. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Der Abbau von unrentablen Geschäftsfeldern, bei gleichzeitiger Stärkung z.B. des Servicebereiches, ist weiter vorangekommen. Die Finanzsituation hat sich verbessert und das Unternehmen ist insgesamt weniger krisenanfällig als in früheren Jahren. Der Aufsichtsrat scheint seinen Kontroll- und Beratungspflichten nachgekommen zu sein. TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers Ablehnung Begründung: Insgesamt gesehen sind die Kosten des Abschlussprüfers zwar von sehr hohen € 2,1 Mio auf € 1,4 Mio gesunken, sind aber immer noch auf einem recht hohen Niveau, im Vergleich zu anderen Unternehmen ähnlicher Komplexität und Größe. PWC prüft seit deutlich mehr als 10 Jahren, so dass die SdK dadurch generell die Unabhängigkeit der Prüfung gefährdet sieht. Ein Wechsel der Prüfgesellschaft ist mehr als überfällig. TOP 5 Wahl zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Durch ihre frühere Tätigkeit bei namhaften Werbe / Kommunikationsdienstleistern kann vermutlich Frau Neumann Heidelberger Druck im Hinblick auf diese wichtigen Kunden bzw. Zielgruppe mit guten Kontakten und Branchenkenntnissen unterstützen. Insgesamt ist Frau Neumann bei 3 Kontrollgremien tätig, so dass keine Ämterhäufung einer Wahl entgegenstehen würde. TOP 6 Beschlussfassung über einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Heidelberger Druckmaschinen AG und der Gallus Druckmaschinen GmbH Zustimmung Begründung: Nach der Übernahme von Gallus ist der Beherrschungsvertrag ein logischer und üblicher Schritt zur Optimierung von Finanzierung- und Steuermöglichkeiten. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|