Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 25.05.2016



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TOP 1
Vorlage des vom Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts der Mainova Aktiengesellschaft und des Konzerns einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2015

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK beabsichtigt den Vorstand auf der HV zu entlasten, da er nach unserer Auffassung seine Aufgaben einer erfolgreichen Unternehmensführung - auch in den schwierigen Zeiten der Energiewende und des Strompreisverfalls - geleistet hat.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat nach bisheriger Kenntnis seine Aufgaben der Beratung, Kontrolle und Überwachung des Vorstands stets wahrgenommen.

 

 

TOP 4
Wahl des Jahresabschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK wird der Wahl der Wirtschafts-prüfungsgesellschaft nicht zustimmen, da die nichtprüfungsrelevanten Leistungen 35 % des Prüfungshonorars betragen. Hierzu zählen Steuerberatungsleistungen und sonstige Leistungen, wobei die sonstigen Leistungen in Höhe von 151 T€ nicht einmal weiter erläutert sind. Damit scheint aus Sicht der SdK eine gänzliche Unabhängigkeit der WP-Gesellschaft nicht gegeben zu sein.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden. 



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