TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts des Vorstandes und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Bei einer Ausschüttungsquote von 76% des Gewinnes je Aktie ist dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Trotz des herausfordernden Zinsumfeldes hat der Vorstand ein gutes Ergebnis erwirtschaftet. Zumal man berücksichtigen muss, dass das Geschäftsmodell der Nationalbank vornehmlich in dem Einlagen- und Kreditgeschäft liegt und weniger im Investmentbanking. Hierdurch ist die Bank natürlich anfälliger für das derzeitige Zinsumfeld. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Der AR hat den Vorstand in der schwierigen Situation mit Rat und Tat zu Seite gestanden, wie sich auch aus dem sehr guten AR Bericht ergibt. TOP 5 Beschlussfassung über eine Satzungsänderung Zustimmung Begründung: Die Satzungsänderung zu einer reinen festen AR Vergütung wird in den Abstimmungsrichtlinie der SdK ohnehin gefordert. Zudem soll § 25 d Abs. 5 KWG mit der Satzungsänderung Rechnung getragen werden. TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Es bestehen keine Bedenken in fachlicher und persönlicher Hinsicht der beiden AR. Bei Frau Prof. Dr. Ruhwedel ist Dozentin für Finance und Controlling an der Hochschule Rhein-Waal. Herr Kieser war langjähriges Mitglied des Vorstandes im Prüfungsverband deutscher Banken e.V.. Zudem waren die beiden Kandidaten auch schon Jahre im AR der Nationalbank, sodass wohl auch keine Einschränkungen seitens der BAFin zu erwarten sind. TOP 7 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: Es bestehen keine Bedenken gegen die Wirtschaftsprüfer aus sachlichen oder persönlichen Gründen. Insbesondere ist die Unabhängigkeit durch die Honorargestaltung gewährleistet. Für die Prüfungs- und Bestätigungsleistung erhält der WP 425 T€ für sonstige Beratungsleistung erhält er lediglich 49,6 T€.
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