TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die SURTECO SE und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289a HGB mit dem Corporate Governance Bericht für das Geschäftsjahr 2015, des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns und des Berichts des Aufsichtsrats Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung. Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 80 Cent je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote in Höhe von 70 %. Dies erscheint als äußert faire Beteiligung der Aktionäre am Erfolg des Unternehmens und erfüllt alle SdK Anforderungen. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung. Begründung: Der Umsatz und das operative Ergebnis konnten erneut gesteigert werden. Die Gesellschaft ist in einem schwierigen Branchenumfeld bestens aufgestellt, um sich auch weiterhin positiv zu entwickeln. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung. Begründung: In insgesamt vier Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstandes überwacht und stand diesem auch beratend zur Seite. Es sind keine Gründe bekannt, die gegen eine Entlastung sprechen würden. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2016 Ablehnung. Begründung: PwC ist eine der führenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften weltweit und damit generell geeignet, die Surteco AG als Abschlussprüfer zu begleiten. Aufgrund der im Vorjahr gezahlten umfangreichen Honorare für Leistungen außerhalb der Abschlussprüfung bestehen jedoch erhebliche Zweifel an der Unabhängigkeit von PwC. Dem Beschlussvorschlag kann somit nicht zugestimmt werden. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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