Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Analytik Jena AG (Minderheitsaktionäre) auf die Endress+Hauser (Deutschland) AG+Co. KG (Hauptaktionär) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG Ablehnung. Begründung: Ungeachtet der gleichfalls zu betrachtenden Frage der Angemessenheit der Barabfindung lehnt die SdK jeglichen Squeeze-Out kategorisch ab. Denn bei einem Squeeze-Out handelt es sich um eine Gesetzesregelung, bei der die Enteignung privaten Eigentums (Eigentumsrechte der Aktionäre) zugunsten Dritter gesetzlich legitimiert wird. Von Enteignung kann im Fall eines Squeeze-Outs unbedenklich gesprochen werden, da den Minderheitsaktionären gegen ihren Willen das Eigentum an der Aktie entzogen wird. Eine solche Enteignung ist mit einer auf Freiheit und Eigentum angelegten Rechts- und Wirtschaftsordnung keinerlei zu vereinbaren und ist somit Ausdruck eines Rechts des Stärkeren in der Ausprägung des Mächtigeren, eine Regelungssystematik, dem alle zivilisierten, demokratischen Rechtsstaaten eine Absage kategorisch erteilen müssen. Daher wird eine solche Enteignung niemals die Zustimmung der SdK finden können.
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