TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB und § 315 Abs. 4 HGB Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Die SMT Scharf AG hat aufgrund des desaströsen Geschäftsverlaufs 2014 den Vorstand neu strukturiert: So wurde Herr Christian Dreyer durch Herrn Hans Joachim Theiß ersetzt. Zusätzlich rückte Herr Wolfgang Embert ab Mitte 2015 in den Vorstand. Herr Heinrich Schulze-Buxloh schied am 31.12.2015 aus dem Vorstand aus (für ihn wird ab 01.01.2016 Herr Rolf Ferdinand Oberhaus neues Vorstandsmitglied). Der neu strukturierte Vorstand konnte den desaströsen Geschäftsverlauf in 2014 im abgelaufenen Geschäftsjahr stoppen. Das EBIT konnte von -1,5 Mio. € in 2014 auf +1,6 Mio. € verbessert werden und das Ergebnis je Aktie von –0,26 € in 2014 auf 0,19 € in 2015 ins Positive gedreht werden. Inwieweit diese Entwicklung einen nachhaltigen Turnaround darstellt, bleibt abzuwarten. Jedoch ist die Rückkehr in die Gewinnzone trotz des weiterhin anhaltenden schlechten wirtschaftlichen Branchenumfeldes im Kohlebergbau durchaus als Erfolg des neuen Vorstandes anzusehen. TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Nachdem die SdK in 2014 sowohl dem Vorstand als auch dem Aufsichtsrat die Entlastung verweigert hat, wird die SdK dieses Jahr dem Aufsichtsrat Entlastung erteilen. Anscheinend hat der Aufsichtsrat Konsequenzen aus dem katastrophalen Geschäftsjahr 2014 gezogen und den Vorstand neu strukturiert. Dies scheint erste Früchte zu tragen. Herr Theiß, der in 2015 vom Aufsichtsrat in den Vorstand wechselte, wurde durch Frau Gattineau ersetzt, die fachlich geeignet zu sein scheint und keine weiteren Mandate besitzt. Weiterhin zu kritisieren ist jedoch das nicht nachvollziehbare Aktienrückkaufprogramm am 04. März 2015. TOP 4 Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung Begründung: Die SdK wird der Wahl von Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer zustimmen. Im Vergleich zum Vorjahr wurde durch diese Wahl der Abschlussprüfer gewechselt, was die SdK ausdrücklich begrüßt, um die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers gewährleisten zu können. TOP 5 Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2016 mit Bezugsrechtsausschluss sowie die entsprechenden Satzungsänderungen Ablehnung Begründung: Der Vorschlag der Verwaltung sieht vor sich einen Vorratsbeschluss von 50% des Grundkapitals von dem Aktionariat genehmigen zu lassen. Einen solchen Vorratsbeschluss lehnt die SdK kategorisch ab und verlangt bei solchen Größenordnungen die Vorlage eines konkreten Anlasses auf der Hauptversammlung. TOP 6 Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2014 sowie die entsprechende Satzungsänderung Zustimmung Begründung: Der Aufhebung des Bedingten Kapitals 2014 sowie der entsprechenden Satzungsänderung, die ebenfalls eine Kapitalerhöhung von bis zu 50% des Grundkapitals beinhaltete, stimmt die SdK zu. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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