Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 16.03.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Dr. Hönle Aktiengesellschaft zum 30. September 2015 und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2015, des Lageberichts für die Dr. Hönle Aktiengesellschaft und des Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/2015 sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2014/2015

 

Zustimmung

 

Begründung:  Es ist der Gesellschaft gelungen,  das Konzernergebnis im Geschäftsjahr 2014/2015 zu erhöhen.

Die Ausschüttungsquote liegt zwar mit 30% unterhalb der von der SdK als angemessen betrachteten 40%-60%, dennoch kann dem Antrag von Vorstand und Aufsichtsrat hier zugestimmt werden und die SdK hofft weiterhin auf eine kontinuierliche Dividende.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014/2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Es ist dem Vorstand gelungen, das Konzernergebnis im abgelaufenen Geschäftsjahr um über 50% zu steigern. Auch die Umsatzerlöse und andere wichtige Kennzahlen wie der operative Cashflow entwickelten sich positiv. Der Vorstand  ist deshalb zu entlasten.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/2015

 

Zustimmung

 

Begründung:  Soweit dies für Außenstehende zu beurteilen ist, kam der Aufsichtsrat seiner Kontrollpflicht nach.

An 5 Aufsichtsratssitzungen waren alle Mitglieder sowohl des Aufsichtsrates wie auch des Vorstandes anwesend. Des Weiteren erscheint die Vergütungsstruktur und –höhe beider Organe im Allgemeinen als angemessen.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015/2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Beratungshonorare des Abschlussprüfers betragen 26% der Prüfungskosten. Dies  ist somit nach Ansicht der SdK am Limit dessen was als vertretbar angesehen werden kann. Es ist darauf zu achten, dass sich die Beratungsleistungen hier nicht noch weiter erhöhen, andernfalls ist eine Trennung vorzunehmen.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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