TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Beta Systems Software Aktiengesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats der Beta Systems Software Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2014 bis 30. September 2015 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014/15 Zustimmung Begründung: Da die Gesellschaft nach langer Zeit endlich einmal passable Ergebnisse erwirtschaftet hat, kann die Entlastung erfolgen. Ob dies allerdings wirklich eine Trendwende in der Entwicklung ist, bleibt abzuwarten. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/15 Zustimmung Begründung: Soweit erkennbar hat der AR seine Aufgaben erfüllt. TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015/16 Ablehnung Begründung: Wegen der zu hohen und in der Art ungeklärten sonstigen Leistungen bei den Honoraren für den AP erfolgt die Ablehnung, da dadurch die Unabhängigkeit des AP gefährdet sein könnte. TOP 5 Beschlussfassung über eine Änderung von § 4 Absatz 5 der Satzung Zustimmung Begründung: Die Änderung ist problemlos. TOP 6 Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Beta Systems IT Operations GmbH Zustimmung Begründung: Da es sich um eine 100%ige Tochtergesellschaft handelt, ist der Vertrag aus steuerlichen Gründen sinnvoll. TOP 7 Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der Einziehung von 2 Aktien durch die Gesellschaft gemäß § 237 Absatz 1 Satz 1 2. Fall i. V. m. Absatz 3 Nr. 1 AktG Zustimmung Begründung: Diese Kapitalherabsetzung ist für die anderen Aktionäre ohne Nachteil. TOP 8 Beschlussfassung über eine Zusammenlegung von Aktien durch Erhöhung des rechnerischen Anteils jeder Stückaktie im Verhältnis 5:1 Ablehnung Begründung: Zwar ist das Ziel der Aktienzusammenlegung um einen höheren Börsenkurs zu erreichen durchaus sinnvoll. Ein höherer Börsenkurs sollte aber durch eine bessere wirtschaftliche Leistung der Gesellschaft erfolgen und nicht durch Taschenspielertricks. Daran hat es in der Vergangenheit leider oft gemangelt. Diese geplante Zusammenlegung der Aktien führt zu Nachteilen der Kleinaktionäre, insbesondere bei den Aktienspitzen und bevorzugt mal wieder die Großaktionäre wie schon andere Maßnahmen in der Vergangenheit. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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