TOP 1 Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses und des Lageberichtes für die MERKUR BANK KGaA für das Geschäftsjahr 2015 mit Berichten der persönlich haftenden Gesellschafter und des Aufsichtsrates Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung. Begründung: Der vorgelegte Jahresabschluss der MERKUR BANK KGaA für das Geschäftsjahr 2015 kann festgestellt werden. Diesem wurde durch den Abschlussprüfer KPMG ein uneingeschränktes Testat erteilt. Es gibt keinen erkennbaren Grund, dem Jahresabschluss die Feststellung zu verweigern. TOP 3 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung. Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,22 Euro je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote in Höhe von rund 43 % bezogen auf den Konzernjahresüberschuss. Gegenüber dem Vorjahr wurde die Dividende um 10 % gesteigert. Auch die von der SdK geforderte Mindestausschüttungsquote wird vollumfänglich erfüllt. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafter Zustimmung. Begründung: Es konnte erneut ein sehr gutes Ergebnis erzielt werden. Die Bank ist solide aufgestellt und profitiert weiterhin stark vom Immobilienboom im Süden Deutschlands. Die Bilanzierung ist als sehr konservativ anzusehen. Es spricht daher nichts gegen eine Entlastung des phG. TOP 5 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates Zustimmung. Begründung: Der Aufsichtsrat hat in insgesamt fünf Sitzungen die Arbeit der Geschäftsführung überwacht und stand diesem auch beratend zur Seite. Es gibt keinen erkennbaren Grund, die Entlastung zu verweigern. TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 Zustimmung. Begründung: KPMG gehört zu den führenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften weltweit. Diese ist bestens geeignet, die Abschlussprüfung erneut vorzunehmen. Zu hinterfragen sind jedoch die Honorare, die für „sonstige Bestätigungsleistungen“ gezahlt wurden. Sollten diese für Bestätigungsleistungen angefallen sein für die Aufsichtsbehörden, stellt dies kein Problem dar. Sollten hingegen Aufträge außerhalb dieser Aufgaben vergeben worden sein, ist dies als kritisch einzustufen, da dadurch die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers gefährdet sein könnte. TOP 7 Beschlussfassung über die Aufhebung des genehmigten Kapitals und Neufassung des genehmigten Kapitals sowie entsprechende Änderung der Satzung Ablehnung. Begründung: Die SdK lehnt Vorratskapitalbeschlüsse in einer Größenordnung wie dieser kategorisch ab. Sollte die Gesellschaft Investitionen im Rahmen einer Sacheinlage (unter Bezugsrechtsausschluss der Altaktionäre) vornehmen wollen, sollte dies stets unter Vorbehalt der Zustimmung der Aktionäre gestellt werden. Das dadurch mögliche Verwässerungsrisiko erscheint zu hoch. TOP 8 Beschlussfassung über eine Satzungsänderung betreffend die Haftungsentschädigung der persönlich haftenden Gesellschafter Zustimmung. Begründung: Diese Satzungsänderung ist zu begrüßen, da dadurch die Entscheidungsgewalt bezüglich der Höhe der Haftungsentschädigung in die Hände der Aktionäre gelegt wird. Ferner ist diese Satzungsänderung mit einer Verringerung der Haftungsentschädigung verbunden. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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