Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 25.05.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses (IFRS) sowie der Lageberichte für die OHB SE und den Konzern für das Geschäftsjahr 2015, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 Handelsgesetzbuch

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Dividende soll von 0,37 € um 3 Cts. auf 0,40 € angehoben werden. Dies entspricht einer Quote von nur etwa 1/3 des Konzernergebnisses und liegt damit nach wie vor unter der Forderung der SdK von 40-60%. Mit der Zustimmung soll aber honoriert werden, dass die Dividende trotz eines erstmaligen Umsatzrückganges und eines um etwa 20 % gesunkenen Jahresüberschusses nach 3 konstanten Jahren erstmals wieder erhöht wurde - u.U. aufgrund der Kritik der Vorjahre - und sich den Erwartungen der SdK zumindest deutlich annähert im Vergleich zur bisherigen Vorgehensweise.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Rekordergebnis des Vorjahres konnte zwar nicht ganz wiederholt werden. Dennoch war das Geschäftsjahr 2015 das Zweitbeste aller Zeiten. Alle Kennziffern sind stabil auf hohem Niveau. Gute Qualität wird pünktlich abgeliefert. Der Auftragsbestand reicht für mehr als 2 Jahre.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: 5 AR Sitzungen und ein lobenswerter Bericht bestätigen, dass der AR seinen Kontroll- und Beratungsaufgaben gut nachgekommen ist.

 

 

TOP 5
Bestätigungsbeschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Wechsel auf PWC wird ausdrücklich begrüßt, nachdem der bisherige Prüfer BDO auch im vergangenen Geschäftsjahr wieder - wie schon häufiger von der SdK gerügt - nicht unerhebliche Steuerberatungsleistungen erbracht hat. 

 

 

TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Prinzipiell bestehen gegen die Wiederwahl der 3 bisherigen Aufsichtsräte keine Einwände. Alle sind hoch qualifiziert und verfügen über die erforderliche Unabhängigkeit - auch unter Berücksichtigung von Frau Fuchs als Vertreterin des Hauptaktionärs. In der HV werden aber verschiedene Fragen thematisiert, u.a. zum Auswahlprozess, ob angesichts der Altersstruktur des ARs nicht ein Ersatzmitglied sinnvoll gewesen wäre und zu möglichen Konflikten des ARs Wethmar und Beratungstätigkeiten seines Arbeitgebers Taylor Wessing.
 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 

 

 

 

 

 



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