Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 17.06.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2015, der Lageberichte für die TAG Immobilien AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2015

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Dividende wird leicht auf € 0,55 je Aktie angehoben.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Sämtliche Zahlen, die der Vorstand präsentiert, sowohl die Dividende, der NAV, die Leerstandsquote etc. haben sich weiter verbessert. Ausserdem hat der Vorstand die gute Marktlage genutzt, Immobilien mit einem durchschnittlichen Faktor von 19,4 zu verkaufen und die Gewinne zu realisieren.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung

 

Begründung: Gemäß Bericht des Aufsichtsrates ist dieser seiner Pflicht zur Beratung und Kontrolle nachgekommen.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Es gibt keine erkennbaren Gründe, die gegen die Wahl der KPMG AG Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft sprechen.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über eine Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie über den Ausschluss des Bezugsrechts

 

Zustimmung

 

Begründung: Angesichts der aus SdK-Sicht auskömmlichen Dividendenzahlung ist gegen einen zusätzlichen Aktienrückkauf nichts einzuwenden.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2016, über die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Es handelt sich um einen Vorratsbeschluss zur Schaffung eines genehmigten Kapitals über € 27 Mio. bzw. rd. 20 % des Grundkapitals. Grundsätzlich sieht die SdK Vorratsbeschlüsse sowohl des genehmigten wie auch des bedingten Kapitals in der Größenordnung von bis zu 25 % des Grundkapitals als unbedenklich an; empfiehlt jedoch bei Vorratsbeschlüssen, die diese Grenze überschreiten, diese abzulehnen.

Wir sind der Auffassung, dass in diesem Fall die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung die Entscheidung treffen sollte.

Auch wenn der Vorschlag auf nur rd. 20 % des Grundkapitals lautet, ist das bedingte Kapital, das u.a. auch in TOP 8 erneut erhöht wird, insgesamt zu betrachten und bedingt durch die Überschreitung abzulehnen.

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und/oder Optionsschuldverschreibungen, über die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2016/I sowie über den Ausschluss des Bezugsrechts und die entsprechenden Satzungsänderungen

 

Ablehnung

 

Begründung: Auch wenn die Finanzierungsform durch die SdK als günstig angesehen wird, lehnt sie diesen Vorratsbeschluss ab, da bei einer Addition mit den bereits bestehenden Vorratsbeschlüssen einschließlich des TOP 7 die Gesamthöhe des bedingten Kapitals über die noch zu akzeptierende Grenze von 25 % des Grundkapitals ansteigen würde.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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