TOP 1 Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG Keine Beschlussfassung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Einziehung von sieben Stückaktien, die Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form zum Zwecke des Ausgleiches von Wertminderungen sowie der Deckung von sonstigen Verlusten und gleichzeitige Erhöhung des herabgesetzten Grundkapitals und entsprechende Anpassung der Satzung. Zustimmung Begründung: Nach Einzug von 7 Aktien soll eine Kapitalherabsetzung im Verhältnis 5:1 implementiert werden. Dabei werden 5 Aktien zu einer neuen zusammengelegt. Danach erfolgt eine Kapitalerhöhung bei der für je 2 neue (zusammengelegte) Aktien fünf neue zum Bezugspreis von 5 EUR gezeichnet werden können. Die Kapitalmaßnahme ist drastisch. Jeder Aktionär wird für einen Gegenwert von aktuell ca. 12 EUR (10 Aktien) weitere 25 EUR investieren müssen um nicht verwässert zu werden. Die Maßnahme erscheint jedoch dringend nötig um die Gesellschaft wieder auf die Beine zu stellen, die Sanierung fortzuführen und sich wieder Zugang zu Bankenfinanzierung zu sichern. Leider wird ein Bezugsrechtehandel nicht möglich sein, dafür jedoch ein evtl. Überbezug. TOP 3 Beschlussfassung über die Anpassung des Genehmigten Kapitals I an die Kapitalherabsetzung und über die Anpassung der Satzung Ablehnung Begründung: Das genehmigte Kapital I wird auf 538.665 EUR reduziert. Dies entspricht 50% des nach TOP 2 1) und 2) herabgesetzten Grundkapitals. Nach wie vor ist die Erhöhung des Kapitals vollständig durch Sacheinlage möglich, der damit einhergehende Bezugsrechtausschluss wird aus grundsätzlichen Erwägungen von der SdK abgelehnt. TOP 4 Beschlussfassung über die Anpassung der Ermächtigung zur Begebung von Bezugsrechten (Aktienoptionen) im Rahmen des Aktienoptionsplans 2006 und über die Anpassung der Satzung Zustimmung Begründung: Die bestehende Ermächtigung zur Ausgabe von Bezugsrechten auf Aktien soll aufgehoben werden, ebenso wie das entsprechende bedingte Kapital. Dies wird von der SdK begrüßt, die Aktienoptionsprogramme generell kritisch sieht. TOP 5 Beschlussfassung über die Anpassung der Ermächtigung zur Begebung von Schuldverschreibungen sowie die Anpassung des Bedingten Kapitals II an die Kapitalherabsetzung und über die Anpassung der Satzung Ablehnung Begründung: Der in TOP 6 der ordentlichen HV 2015 gefasste Beschluss soll an das herabgesetzte Grundkapital angepasst werden, wobei der Nominalbetrag der auszugebenden Schuldverschreibungen ebenfalls herabgesetzt wird (evtl. liegt hier ein Irrtum in der Einladung vor). Die SdK bleibt bei Ihrer zu TOP6 der ordentlichen HV geäußerten Ablehnung, da die für Vorratsbeschlüsse als vertretbar angesehenen Grenzen insgesamt überschritten werden. TOP 6 Schaffung von neuem Genehmigtem Kapital II und entsprechende Änderung der Satzung Ablehnung Begründung: Das vorgeschlagene genehmigte Kapital II überschreitet die von der SdK als vertretbar angesehene Grenzen für Vorratsbeschlüsse. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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