TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30. September 2015 und des Lageberichts der Bertrandt Aktiengesellschaft sowie des gebilligten Konzern-Abschlusses zum 30. September 2015 und des Konzern-Lageberichts, des in den Lageberichten enthaltenen erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2014/2015 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Bertrandt Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2014/2015 Zustimmung Begründung: Die Dividende wird auf € 2,45 von € 2,40 erhöht. Die Ausschüttungsquote beträgt ca. 40 % und liegt damit am unteren Ende der Bandbreite, die für Ausschüttungen vom Konzernergebnis von der SdK empfohlen wird. Die Gesellschaft hat hohe Investitionen getätigt. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Zustimmung Begründung: Die Gesellschaft konnte den Umsatz sowie das Ergebnis bei hohen Investitionen und bei fast gleich bleibend hoher Eigenkapitalquote steigern. Ca. 800 Mitarbeiter wurden neu eingestellt. Die Gesellschaft ist im Markt gut positioniert. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand gut beraten und überwacht. Umsatz, Ergebnis und Mitarbeiterzahl konnte bei hohen Investitionen gestärkt werden. TOP 5 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Bertrandt Technologie GmbH, Mönsheim, vom 14. Dezember 2015 Zustimmung Begründung: Aus steuerlichen Gründen macht es Sinn, den Beherrschungs-und Gewinnabführungsvertrag abzuschließen. Auch wird ein direkter Zugriff auf die Geschäftsführung mit der Vertragsschließung erreicht. TOP 6 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Bertrandt Entwicklungen GmbH, Tappenbeck, vom 14. Dezember 2015 Zustimmung Begründung: Aus steuerlichen Gründen macht es Sinn, den Beherrschungs-und Gewinnabführungsvertrag abzuschließen. Auch wird ein direkter Zugriff auf die Geschäftsführung mit der Vertragsschließung erreicht. TOP 7 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015/2016 Ablehnung Begründung: Das Honorar für die Abschlussprüfung und das Honorar für sonstige Leistungen sind in fast vergleichbarer Höhe ausgewiesen. Die SdK sieht eine Grenze von 25% des Honorars für sonstige Leistungen im Vergleich zum Honorar für die Abschlussprüfung als Maßstab, u.a. auch für die Gewährleistung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfungsgesellschaft als notwendig an. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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