TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015 mit dem zusammengefassten Lagebericht für die LANXESS Aktiengesellschaft und für den Konzern, einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach §§ 289 Absätze 4 und 5 sowie 315 Absatz 4 HGB, sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Keine Beschlussfassung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Die Dividende soll von 50 Cent auf 60 Cent je Aktie angehoben werden. Obwohl die Ausschüttungsquote mit 33 % des Konzerngewinns von 1,80 € je Aktie damit unterhalb der von der SdK für reife Unternehmen geforderten Bandbreite von 40 – 60 % liegt kann eine Zustimmung erteilt werden, da die Gesellschaft sich in einer schmerzhaften Restrukturierungsphase befindet. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Zustimmung Begründung: Nach zwei Jahren des Umbruchs scheint der Konzern sich wieder gefangen zu haben. Wichtige Kennzahlen (z.B. Ebit-Marge von 2,7 auf 5,3 %, Konzernergebnis von 47 auf 165 Mio. €) zeigen wieder nach oben, die Nettoverschuldung konnte um 9 % reduziert werden und durch die neu eingegangene Partnerschaft mit Saudi Amoco konnte das Klumpenrisiko des Kautschuksegments entschärft und die Verschuldung stark abgebaut werden. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Ausweislich des ausführlichen Aufsichtsratsberichts hat der Aufsichtsrat die Tätigkeit des Vorstands ordnungsgemäß überwacht und diesen beraten. Der Aufsichtsrat hat spät, aber dann drastisch auf die Schieflage des Konzerns reagiert. TOP 5 Wahlen zum Prüfer Ablehnung Begründung: PWC prüft den Konzern schon seit mehr als 10 Jahren. Nach den Richtlinien der SdK sollte die Prüfungsgesellschaft jedoch nach spätestens zehn Jahren gewechselt werden. Außerdem ist das Gesamthonorar gegenüber dem Vorjahr um weitere ca. 25 % auf 3,3 Millionen angestiegen, wobei die sonstigen Vergütungsbestandteile mit Euro 1,6 Millionen deutlich über der von der SdK als unbedenklich angesehenen Grenze von 25 % der Gesamtvergütung liegen. TOP 6 Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG, auch unter Ausschluss des Bezugsrechts Zustimmung Begründung: Eine Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien i.H.v. bis zu 10 % des Grundkapitals zu jedem gesetzlich zulässigem Zweck ist nach den Richtlinien der SdK grundsätzlich abzulehnen, insbesondere, wenn wie hier weitgehende Vorratskapitalia bestehen. Denn zum einen wird eine höhere Dividendenausschüttung gegenüber einem Aktienrückkauf bevorzugt, zum anderen steht der Aktienrückkauf im Widerspruch zu den Vorratskapitalia. Ausnahmsweise kann in diesem Fall einer Ermächtigung zum Rückkauf zugestimmt werden, da die Gesellschaft erklärt hat, für ca. 200 Mio. Euro Aktien zurückzukaufen und diese sämtlich einzuziehen. Der Rückkauf kann auch als Kompensation der Aktionäre für die 2014 zur Abwendung einer Ratingverschlechterung notwendigen Kapitalerhöhung um 10 % gewertet werden. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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