Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 29.01.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der VERBIO Vereinigte BioEnergie AG und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2014/2015. Vorlage des Lageberichts für die VERBIO Vereinigte BioEnergie AG und den VERBIO Vereinigte BioEnergie Konzern mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2014/2015.

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014/2015.

 

Zustimmung

 

Begründung: Zwar liegt die Ausschüttung unterhalb der von der SdK erwünschten Quote. Es ist aber die erste Ausschüttung überhaupt und eine Stärkung der Kapitalbasis ist bei dem von politischen Entscheidungen maßgeblich abhängigen Geschäft sinnvoll.


TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014/2015.

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand insgesamt hat ordentlich gewirtschaftet und das beste Ergebnis der Unternehmensgeschichte präsentiert.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/2015.

 

Ablehnung .

 

Begründung: Zwar hat der Aufsichtsrat das laufende Geschäft nach seinem Bericht ordentlich überwacht und das respektable Ergebnis begleitet.

Der Aufsichtsrat hat aber auch zu verantworten, dass per 31.3.2015 endende Darlehensverträge über vom Vorstandsvorsitzenden Claus Sauter an die Gesellschaft gegebene Darlehen zu vorher 3% Zins bis 2017 in Höhe von mindestens 4 Mio € verlängert wurden, aber mit nunmehr 7,5% Zins, obwohl die neue Darlehenssumme geringer und das Risiko nicht nur wegen der geringeren Summe, sondern auch der deutlich verbesserten wirtschaftlichen Verhältnisse erheblich geringer ist. Wieso das zu einem Zinsaufschlag und nicht etwa Abschlag gegenüber den vorhergehenden Konditionen führt, ist nicht ersichtlich. Zum Stichtag 31.3.2015 verfügte die Gesellschaft über liquide Mittel von rund 27 Mio €. Selbst eine vollständige Rückführung des Darlehens hätte die Gesellschaft nicht in eine Liquiditätskrise gestürzt. Zweifellos hat Claus Sauter die Gesellschaft mit seinem Darlehen im Geschäftsjahr 2013/14 gestützt. Das hat aber nicht nachträglich über nicht marktübliche Zinszahlungen honoriert zu werden, die nicht einmal begründet werden. Der Abhängigkeitsbericht ist nicht offen gelegt.

Auch für ein vom Vorstandsmitglied Bernd Sauter gewährtes Darlehen in Höhe von 2,5 MIo € wurden per 1.4.2015 die Zinsen von 7% auf 7,5 % erhöht. Hier wurde aber auch ein Rangrücktritt erklärt.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über den Vorschlag der Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015/2016.

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Abschlussprüfer hat diesmal weniger andere Leistungen für die Gesellschaft erbracht, kann also als unabhängig gelten. Der Abschlussprüfer wird in absehbarer Zeit zu wechseln sein. 

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

 

Ablehnung

 

Begründung: Zwar wurde nunmehr erklärt, dass das bisherige Vergütungssystem ab 1.11.2015 grundsätzlich unverändert blieb und lediglich das Fixum für die Vorstandsmitglieder maßvoll erhöht wurde.  Die SdK lehnt aber aus grundsätzlichen Erwägungen eine variable Komponente ab, die sich lediglich am Jahresergebnis orientiert. Gefordert wird seitens der SdK durchaus eine variable Komponente, die aber ausschließlich eine mehrjährige Bemessungsgrundlage haben soll.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über den Verzicht auf eine individualisierte Angabe der Bezüge der Vorstandsmitglieder im Anhang zum Jahresabschluss und Konzernabschluss

 

Ablehnung

 

Begründung: Die gesetzliche Regelung dient der Transparenz. Das Argument, dass die individualisierte Offenlegung zu stark in die Privatsphäre eingreife, sieht der stets sehr auf Datenschutz bedachte Gesetzgeber nicht als vorrangig an. Es ist nicht ersichtlich, dass bei der Verbio AG insoweit Besonderheiten beständen.

 

 

TOP 8
Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Kandidaten a bis c sind die bisherigen AR-Mitglieder, die ihre Aufgaben ganz überwiegend ordentlich wahrgenommen haben – abgesehen von dem oben genannten Punkt -  und hinreichend unabhängig erscheinen.

Bezüglich des vorgeschlagenen Ersatzmitglieds Dr. Meyer-Wulf ist nichts ersichtlich, was gegen seine Wahl spräche.

 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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