Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 31.05.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015 einschließlich des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern, des in dem zusammengefassten Lagebericht enthaltenen erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung.

 

Begründung: Trotz eines rückläufigen Konzernjahresüberschusses soll die Dividende mit 0,50 Euro je Aktie stabil bleiben. Die Dividendenhöhe entspricht einer vorgeschlagenen Ausschüttungshöhe (bezogen auf den Konzernjahresüberschuss) in Höhe von rund 53 %. Der Dividendenvorschlag erfüllt damit alle Anforderungen der SdK. Dem Beschlussvorschlag kann somit zugestimmt werden. 

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung.

 

Begründung: Das Geschäftsjahr 2015 war durch ein schwieriges Makroökonomisches Umfeld geprägt. Wacker Neuson hat sich insgesamt jedoch gut geschlagen und vor allem in Hinblick auf den operativen Cashflow ein gutes Ergebnis erzielt. Insgesamt erscheint die Gesellschaft gut aufgestellt zu sein, um bei einer wieder anziehenden Nachfrage vor allem aus dem Rohstoffsektor überproportional wachsen zu können. 

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Zustimmung.

 

Begründung: In insgesamt neun Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands überwacht und stand diesem beratend zur Seite. Es sind aktuell keine Erkenntnisse vorhanden, die gegen eine Entlastung des Aufsichtsrats sprechen.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2016 und für die prüferische Durchsicht des verkürzten (konzernbezogenen) Halbjahresabschlusses und des (konzernbezogenen) Zwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2016

 

Ablehnung.

 

Begründung: Ernst & Young zählt zwar zu den renommiertesten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften weltweit, jedoch kann dem Beschlussvorschlag in diesem Falle nicht zugestimmt werden, da die Unabhängigkeit von Ernst & Young aus Sicht der SdK gefährdet sein könnte. Ernst & Young erbringt umfangreiche Steuerberatungsleistungen für die Gesellschaft (2015: 412.000 Euro, 2014: 329.000 Euro), und ist somit aus Sicht der SdK nicht mehr als unabhängig zu betrachten.  

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über eine Befreiung von der Verpflichtung zur individualisierten Offenlegung der Vorstandsvergütung im Jahres- und Konzernabschluss

 

Ablehnung.

 

Begründung: Die SdK fordert generell die Offenlegung der individualisierten Vorstandsvergütungen. Eine Abweichung vom gesetzlichen Regelfall würde die Transparenz der Vorstandvergütung deutlich verringern und ist daher abzulehnen.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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