TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts der HeidelbergCement AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2015 und des Berichts des Aufsichtsrats Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Die SdK wird dem Vorschlag der Verwendung des Bilanzgewinnes zustimmen. Die Gesellschaft nähert sich mit ihrer Dividendenpolitik in Richtung der von der SdK geforderten Gewinnausschüttung von 40 - 60% des Konzernjahresüberschusses. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Der Vorstand ist zu entlasten, da er neben der Erreichung einer erfolgreichen Geschäftsentwicklung im Kalenderjahr auch die weitere Expansion der Gesellschaft und die Schuldenreduzierung forciert. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Zustimmung Begründung: Der AR ist nach der bisherigen Erkenntnis der SdK seinen Aufgaben der Beratung, Kontrolle und Überwachung des Vorstands stets nachgekommen. TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 Ablehnung Begründung: Die SdK wird der Wahl des WP nicht zustimmen, da die nichtprüfungsrelevanten Leistungen 70% des Prüfungshonorars betragen. Damit scheint aus Sicht der SdK eine gänzliche Unabhängigkeit der WP-Gesellschaft nicht gegeben zu sein. TOP 6 Beschlussfassung über eine Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zu deren Verwendung mit möglichem Ausschluss des Bezugsrechts Ablehnung Begründung: Die SdK unterstützt den Aktienrückkauf nicht. Sie vertritt die Auffassung, dass die Gesellschaft die freien liquiden Mittel entweder zur Zurückzahlung der Bankverbindlichkeiten oder zu einer erhöhten Div. Ausschüttung verwenden sollte. TOP 7 Beschlussfassung über die Änderung von § 10 der Satzung (Beschlussfassung im Aufsichtsrat) Zustimmung Begründung: Die SdK sieht keine Bedenken hinsichtlich der Modernisierungsanpassungen der Satzung. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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