TOP 1 Beschlussfassung über den Formwechsel der Gesellschaft in die Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien unter Beitritt der Karlsberg International Getränkemanagement GmbH und Feststellung der Satzung einschließlich der Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals Ablehnung Begründung: Die SdK wird dem Abstimmvorschlag der Verwaltung nicht zustimmen, da es sich um einen aktionärsunfreundlichen Gesellschaftsformwechsel handelt. Durch den Formwechsel würden die Rechte der Aktionäre eingeschränkt. Gegen die Entscheidung des persönlich Haftenden einer Kommanditgesellschaft auf Aktien könnten die Aktionäre nur schwer eigene Interessen durchzusetzen, wie z. B. bei der Vorstandsvergütung. So verliert auch der Aufsichtsrat in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien z.B. seine Personalkompetenz. Außerdem übersteigt das geplante genehmigte Kapital i.H.v. bis zu 50 % des Grundkapitals gegen Bar- oder Sacheinlage die als gerade noch zustimmungsfähigen Grenzwerte der SdK deutlich. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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